Koalitionsvertrag: Welche Änderungen kommen zum Elterngeld?

Baby schaut durch Fenster

Die Wahlprogramme sind Schnee von gestern. Jetzt haben wir einen Koalitionsvertrag! Was die Ampel-Parteien aus SPD, Grünen und FDP zum Elterngeld in diesen Vertrag für die kommende Legislaturperiode geschrieben haben und wer sich bei welchem Punkt durchgesetzt hat, zeige ich Dir in diesem Artikel.

Welche Gesetze letztendlich aus diesem Vertrag abgeleitet werden, steht in den Sternen. Es ist also schon auch ein Blick in die Glaskugel und trotzdem können sich Eltern über einige Verbesserungen beim Elterngeld freuen!

Was steht im Koaltionsvertrag?

Der für das Elterngeld relevante Teil im Koalitionsvertrag lautet:

"Wir werden Familien dabei unterstützen, wenn sie Zeit für Erziehung und Pflege brauchen und dabei Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich aufteilen wollen. Wir werden das Elterngeld vereinfachen, digitalisieren und die gemeinschaftliche elterliche Verantwortung stärken. Wir werden eine zweiwöchige vergütete Freistellung für die Partnerin oder den Partner nach der Geburt eines Kindes einführen. Diese Möglichkeit soll es auch für Alleinerziehende geben. Den Mutterschutz und die Freistellung für den Partner bzw. die Partnerin soll es bei Fehl- bzw. Totgeburt künftig nach der 20. Schwangerschaftswoche geben. Die Partnermonate beim Basis-Elterngeld werden wir um einen Monat erweitern, entsprechend auch für Alleinerziehende. Wir werden einen Elterngeldanspruch für Pflegeeltern einführen und den Anspruch für Selbstständige modernisieren. Für die Eltern, deren Kinder vor der 37. Schwangerschaftswoche geboren werden, erweitern wir den Anspruch auf Elterngeld. Wir werden den Basis- und Höchstbetrag beim Elterngeld dynamisieren. Wir verlängern den elternzeitbedingten Kündigungsschutz um drei Monate nach Rückkehr in den Beruf, um den Wiedereinstieg abzusichern."

Was soll sich beim Elterngeld ändern?

Was steht nicht im Koalitionsvertrag?

Hier lohnt ein Abgleich mit den Forderungen der Ampel-Parteien mit ihren Wahlprogrammen:

Die FDP wollte beispielsweise die Partnermonate um drei Monate verlängern. Die Mindest- und Maximalbeträge wollten sie erhöhen, auch als Inflationsausgleich, da ja seit 2007 nichts an der Höhe des Elterngeldes passiert ist.

Die Grünen hatten sich eine Verlängerung des Elterngelds auf 24 Monate gewünscht, wobei die mögliche Aufteilung der Monate unter den Partner*innen verändert worden wäre (je 8 Monate für beide und 8 Monate zum freien Verteilen). Außerdem wollten die Grünen das Elterngeld (und auch das Kinderkrankengeld) bis zum 14. Geburtstag des Kindes ermöglichen.

Die SPD wollte Eltern, die beide gleichzeitig weniger als Vollzeit arbeiten, zukünftig je zehn Monate Elterngeld Plus zahlen, mindestens 200 und höchstens 900 Euro bis zum 8. Geburtstag des Kindes.

Was bedeutet das für das Elterngeld und den Trick?

Mehr Elterngeld

Sicherlich werden sowohl der Mindestsatz also auch der Höchstsatz in der kommenden Legislaturperiode erhöht werden. Damit könnte der aktuelle Anspruch absolut steigen. Gleichzeitig plant die Koalition eine Dynamisierung, also eine automatische Steigerung des Elterngeldsatzes. Da könnte man sich an der Inflation oder der Steigerung ähnlicher Sozialleistungen orientieren.

Digitalisierung

In einigen Bundesländern läuft der Elterngeld-Antrag schon jetzt voll digital ab. Anträge per PDF sind zwar noch möglich, gehören aber sicherlich bald der Vergangenheit an. Diese Entwicklung wird sich in den übrigen Bundesländern fortsetzen und auch die Abwicklung der Anträge hoffentlich beschleunigen. Ob damit auch die angestrebte Vereinfachung gemeint ist, bleibt offen.

Partnerschaftlichkeit

Alle drei Parteien haben die Verbesserung der partnerschaftlichen Verteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit gefordert. Hier wird die Herausforderung sein, dieses Zeil zu erreichen und trotzdem alle gewünschten Vereinbarkeitsmodelle abzudecken. Das wird spannend!

Zumindest einen Partnermonat mehr soll es beim Basiselterngeld geben. Das heißt, dass als Beispiel der Vater dann 3 statt bisher 2 Monate bekommt, wenn die Mutter 12 Monate Basiselterngeld bezieht. Ob dieser Monat auch von der Mutter genommen werden kann oder ob vom Partner nun mindestens 3 Monate genommen werden müssen, erfahren wir aktuell nicht.

Freistellung nach der Geburt für Partner*in

Bei diesem Punkt konnten sich die Grünen in den Koalitionsverhandlungen durchsetzen. In Zukunft soll der/die Partner*in nach der Geburt 14 Tage bezahlt freigestellt werden. Aus welchem Topf das gezahlt wird, ist unklar.

Elterngeld auch für Pflegeeltern

Dieses Ziel der Koalitionäre freut mich besonders. Das Elterngeld für Pflegeeltern wird diese wichtige Aufgabe hoffentlich leistbarer und damit attraktiver machen. Leider konnte ich diesen Punkt in keinem der Wahlprogramme finden und fürchte daher, dass keine der Parteien ihn mit Nachdruck verfolgen wird.

Selbstständigkeit

Die FDP sprach in ihrem Wahlprogramm von der Abschaffung von Ungerechtigkeiten bei Mischeinkünften.  Im Koalitionsvertrag ist von einer Modernisierung des Elterngeld-Anspruchs bei Selbstständigen die Rede.

Da der Elterngeld-Trick auf der Selbstständigkeit beruht, besteht hier eine Gefahr für den Elterngeld-Trick. Es kann durchaus sein, dass die „Lücke“ geschlossen und gleichzeitig keine Verbesserung beim Elterngeld-Anspruch für weitere Kinder geschaffen wird. Denn die Verringerung des Elterngelds beim 2. oder 3. Kind wurde von den Parteien gar nicht erwähnt, geschweige denn eine Anpassung gefordert.

Elterngeld bei Frühgeburten vor der 37. SSW

Bei der letzten Elterngeld-Reform zum 1.9.2021 wurde dahingehend schon eine Verbesserung geschaffen: Für Kinder, die 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin auf die Welt kommen, wird ein zusätzlicher Monat Elterngeld gezahlt. Wird das Kind 8 Wochen zu früh geboren, werden zwei zusätzliche Monate gewährt, bei 12 Wochen 3 und bei 16 Wochen 4 zusätzliche Monate.

Was genau hier also noch erhöht oder verbessert werden soll, ist unklar. Sollen es mehr Eltern bekommen, deren Kind zum Beispiel in der 36. Schwangerschaftswoche geboren wird, sollen die Bezugsmonate erhöht werden oder soll der Anspruch in Euro erhöht werden? Hier bleibt der Vertrag leider sehr schwammig.

Fazit

Das Gesetz zum Elterngeld wird sicherlich in den kommenden Jahren weiter reformiert. Gerade die Höhe des Elterngeldsatzes macht eine schnelle Anpassung notwendig. Ob dabei auch die aktuellen Regeln zur Bemessungsgrundlage bei Selbstständigen oder Menschen mit Mischeinkünften verändert werden, ist unklar.

Dass der Elterngeld-Trick unmöglich gemacht wird und stattdessen Mehrfacheltern trotzdem ein hohes Elterngeld bekommen, sehe ich aktuell nicht am Horizont.

Wer für 2022 und 2023 ein zweites Kind plant, mag vor der nächsten Reform sicher sein, da das Inkrafttreten oft lange im Voraus geplant wird. Bei der letzten Reform vergingen von der Abstimmung bis zum Inkrafttreten 18 Monate.

Hast Du Fragen zum Koalitionsvertrag und den möglichen Änderungen? Schreib mir Deinen Kommentar unten!

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