13 Fakten übers Elterngeld, die Du nicht ändern kannst

13 Fakten zum Elterngeld

In meinen Jahren als Elterngeld-Mentorin sind mir so einige Ungereimtheiten und unschöne Praktiken beim Elterngeld aufgefallen. Diese kannst Du nicht ändern, aber ggf. umgehen. Ich helfe Dir dabei. Aber erstmal solltest Du sie kennen. Also here we go.

Diese 13 Fakten zum Elterngeld solltest Du kennen:

Wer mehr Elterngeldanspruch hat, darf mehr anrechnungsfrei dazuverdienen.

So unfair wie das ist, der Gesetzgeber will es so. Jemand der wenig Elterngeld bekommt und eigentlich Bedarf hat, etwas dazuzuverdienen, darf dies aber in geringerem Umfang. Der Zuverdienst ist eher den Gutverdienern vorbehalten.

 

 

Ohne die Zustimmung Deines Partners kannst Du keinen Antrag auf Elterngeld stellen.

Da Du mit Deinem Antrag auch für den Elterngeldbezug (Partnermonate) Deines Partners mitentscheidest, muss auch dieser den Antrag unterschreiben. Nur bei nachweislich Alleinerziehenden geht es ohne Unterschrift.

 

 

Mit Ablauf der Widerspruchsfrist für den Bescheid enden auch Deine Optimierungsmöglichkeiten für den Bemessungszeitraum – aber den Bezug können wir noch optimieren!

Wenn Dein Elterngeldbescheid in Deinen Briefkasten flattert, hast Du in der Regel noch 4 Wochen Zeit, um einen Widerspruch abzugeben.

Tipp: Die Frist zählt ab dem Datum im Brief. Da dieses meist Wochen vor der Ankunft des Briefes liegt, solltest Du den Briefumschlag mit dem Poststempel aufbewahren. So kannst Du nachweisen, dass der Brief erst viel später bei Dir gelandet ist und Du hast mehr Zeit für den Widerspruch.

 

 

Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn die Geburtsbescheinigung vorliegt.

Du kannst den Elterngeldantrag vor der Geburt des Kindes vorbereiten. Eventuell kennst Du sogar das Geburtsdatum und kann den Antrag auch abschicken. Bearbeitet wird er aber erst, wenn Du die Geburtsbescheinigung nachreichst. Beim Standesamt bekommst Du ingesamt 3 Geburtsbescheinigungen: eine für Deine Unterlagen, eine für die Krankenkasse und eine für die Beantragung des Elterngelds.

 

 

Die Elterngeldstelle heißt nicht ElterngeldBERATUNGsstelle – aus Gründen.

Ich mag das Bashing auf die Elterngeldstellen persönlich gar nicht und trotzdem muss man den Tatsachen ins Gesicht sehen. Dort setzt sich niemand mit Dir hin, geht Deine gesamte Situation durch und erklärt Dir, was Du tun kannst, um mehr Elterngeld zu bekommen.

Sie helfen Dir meist noch nicht mal, den Antrag auszufüllen. Erst wenn Du einen Fehler gemacht hast, den Du korrigieren musst, werden sie aktiv. Wenn es ein Fehler ist, der Dir weniger Elterngeld bringt (z.B.: Geschwisterbonus vergisst) oder wenn Du Deinen Anspruch nicht voll ausnutzt (z.B.: Monate vergisst anzukreuzen), würden sie sich nicht melden!

Die Elterngeldstelle berät nicht, sie optimiert nicht – Elterngeld-Optimierung bekommst Du nur bei mir.

 

 

Einkommensersatzleistungen erhöhen Dein Elterngeld nicht und werden sogar noch aufs Elterngeld angerechnet.

Wenn Du im Bemessungszeitraum Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld bezogen hast, ist das kein relevantes Einkommen und zählt als null Euro Einkommen.

Und zusätzlich führen diese Zahlungen auch während des Elterngeldbezugs zu einer Anrechnung. Hier gibt es keinen anrechnungsfreien Zuverdienst!

Aber: ich kann Dir helfen, die Einkommensersatzleistungen im Bemessungszeitraum auszugleichen bzw. diese Leistungen so zu planen, dass Du sie beziehen und so clever ausnutzen kannst.

 

 

Wer als Paar mehr als 300.000€ zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt hatte, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Auch nicht auf den Mindestsatz!

Dann ist auch egal, welches Einkommen Du im Jahr der Geburt hattest. Den Antrag kannst Du Dir also sparen.

Lösung: Entweder planst Du so, dass Du knapp drunter bleibst und erhältst den Höchstsatz oder Du verzichtest auf das Elterngeld und legst zusätzliche Rücklagen an.

 

 

Wurde Dein gesamtes Elterngeld ausgezahlt, sind keine Änderungen mehr möglich.

Mit der letzten Auszahlung endet jede Möglichkeit Änderungen zu formulieren. Außer Du kannst nachweisen, dass die Elterngeldstelle einen Fehler gemacht hat, brauchst Du dort nicht mehr ankommen.

Tipp: Daher ist es immer wichtig, dass Du eine Kopie Deines Antrags und aller Änderungen behältst. So kannst Du nachweisen, was Du tatsächlich beantragt hast.

 

 

Bei Selbstständigen ergeht der Bescheid nur vorläufig.

Das ist normal und muss Dich nicht stressen. Wenn Du selbstständige Einnahmen hattest oder im Bezug hast, wird Dein Elterngeld nur vorläufig berechnet. Erst nach der Auszahlung des Elterngelds wird abgerechnet. Mit Abgabe des ggf. noch fehlenden Steuerbescheids und einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird das Elterngeld erneut berechnet und endgültig festgesetzt.

 

 

Nur wer alle Elterngeld-Optimierungsmöglichkeiten kennt, kann sich sicher sein, alle Möglichkeiten ausgeschöpft zu haben.

Du kannst noch so viele Ratgeber lesen, wie Du Dein Elterngeld erhöhst. Ich beschäftige mich seit 5 Jahren damit und berate Mamas Vollzeit zu diesem Thema. Nur durch die Arbeit mit mir oder durch meine Kurse wirst Du die Gewissheit haben, dass Du all Deine Möglichkeiten tatsächlich genutzt hast.

 

 

4 Elterngeldrechner spucken Dir 4 verschiedene Ergebnisse aus.

Die meisten benutzen mindestens 2 Elterngeldrechner und bekommen doch am Ende ein anderes Ergebnis.

Das liegt an 3 Gründen:

  1. Die Rechner sind nicht immer uptodate mit den aktuellen Vorgaben.

  2. Bei der Elterngeldstelle sitzen Menschen. Sie interpretieren zu Deinem Vor- oder zu Deinem Nachteil. Ein Rechner rechnet hingegen immer gleich.

  3. Die Rechner rechnen nicht so detailliert. Sie erfassen Dein Nettogehalt, aber welche Einkommen nun wirklich zu welchem Prozentsatz in die Berechnung eingehen, können sie nicht berücksichtigen. Sie haben nun mal Deinen Gehaltsnachweis nicht vor sich. Die Elterngeldstelle schon.

 

Partnerschaftsbonusmonate müssen sich an den Elterngeldbezug mind. 1 Partners anschließen.

Der Gesetzgeber hat sich das überlegt, da die Partnerschaftsbonusmonate den partnerschaftlichen Wiedereinstieg in den Job unterstützen sollen. Und der ist nun mal meist nach dem Elterngeldbezug.

Wenn Du die Partnerschaftsbonusmonate nutzen möchtest, solltest Du diese aber beim Erstantrag zumindest im Kopf mitplanen. So stellst Du sicher, dass sie dann noch in Deine Planung reinpassen.

z.B. 12 Monate Basis + 4 Monate Partnerschaftsbonus oder 2 Monate Basis + 20 Monate Elterngled Plus + 4 Monate Partnerschaftsbonus

 

 

Angestellte haben weniger Optimierungsmöglichkeiten als Selbstständige.

Dieser Aspekt ist der Grund, warum es meine Elterngeldberatung gibt. Durch meine eigene Selbstständigkeit bin ich auf eine der genialsten Optimierungsmöglichkeiten des Elterngelds beim 2. Kind gekommen. Und damit auch auf die Erkenntnis, dass es Selbstständige so viel einfacher haben.

Wenn Du Dein Elterngeld beim 2. Kind erhöhen willst, empfehle ich Dir meinen Kurs ELTERNGELD BOOSTER.

 

 

Das Elterngeld ist bei 1.800€ gedeckelt.

Wenn Du 2.770€ netto im 12 Monatszeitraum vor dem Mutterschutz verdient hast, kannst Du mit dem Höchstsatz von 1.800€ beim Elterngeld rechnen. Mehr geht aber nicht – egal wieviel mehr Du verdienst.

Maximal kannst Du noch den Geschwisterbonus von 10% dazubekommen. Aber dann ist wirklich Schluss.

Wie kann ich starten?

Welcher Fakt hat Dich überrascht?
Bei welchem Aspekt brauchst Du Hilfe?

Hi, ich bin Diana, Mentorin für mehr Elterngeld.

Ich habe die Elterngeld-Optimierung entwickelt und berate seit 2019 Mamas, wie sie mehr Elterngeld bekommen können: beim 1. Kind und jedem weiteren Kind.

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Comments

  1. Antworten

    Die Bonus Monate müssen nicht an das elterngeld eines Partners anschließen . Bei 12 Basis kann der Bezug auch erst im 15. Monat beginnen, da ab da ein lückenloser Bezug sein muss

    1. Antworten

      Du hast Recht. Den Passus kann ich im Gesetz auch nicht mehr finden. Sehr gut!

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