Mehr Elterngeld trotz Gehaltseinbußen durch Corona-Krise

Mehr Elterngeld trotz Gehaltseinbußen während der Corona-Krise
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Ursprünglich hatte ich den Artikel zum Elterngeld-Trick für werdende Eltern vom 2. Kind geschrieben. Denn mit diesem legalen Trick können Eltern ihr Elterngeld beim nachfolgenden Kind unter bestimmten Voraussetzungen gezielt erhöhen, obwohl sie vorher gar nicht oder nur in Teilzeit gearbeitet haben.

Mit der Corona-Krise stehen viele Eltern nun bereits beim 1. Kind vor der Frage, wie hoch ihr Elterngeld noch sein wird, wenn sie in Kurzarbeit gehen müssen oder ihren Job sogar ganz verlieren. Daher kommt hier mein Trick für mehr Elterngeld trotz Gehaltseinbußen durch die Corona-Krise.

Wie funktioniert der Elterngeld-Trick beim 1. Kind?

Wenn Du lediglich angestellt tätig bist, wird Dein Elterngeld anhand der 12 Monate vor der Geburt des Kindes berechnet. Diesen Zeitraum nennt man den Berechnungszeitraum. Durch die Corona-Krise könnten nun auch Schwangere (sogar im Beschäftigungsverbot möglich) von Kurzarbeit, betriebsbedingten Kündigungen oder nicht wie geplant verlängerten Arbeitsverträgen betroffen sein.

Auch wird natürlich die Familienplanung vor der Schwangerschaft durch finanzielle Sorgen belastet.

Maßnahmen wie Kündigung und Kurzarbeit würden akut das Einkommen vor der Geburt und damit auch das Elterngeld verringern.

Um das zu verhindern, musst Du Dich noch vor der Geburt des Kindes selbstständig machen und mindestens eine Rechnung schreiben. Dann ist der Berechnungszeitraum nicht mehr 12 Monate vor der Geburt, sondern das letzte abgeschlossene Wirtschaftsjahr. Das wäre bei einer Geburt in 2020 also das Jahr 2019. Und da hab es noch kein Corona und keine Gehaltseinbußen.

Wie mache ich mich vor der Geburt des 1. Kindes selbstständig?

Dazu gehst Du zum Gewerbeamt und machst Dich während der Schwangerschaft mit einem Nebengewerbe als Kleinunternehmer (umsatzsteuerbefreit) selbstständig. Die Anmeldung kostet ca. 25-40 € je nach Kommune und Landkreis.

Anschließend schreibst Du mindestens eine Rechnung innerhalb Deines neuen Gewerbes.

Beim Elterngeldantrag

Nach der Geburt gibst Du Deine Einnahmen aus der Selbstständigkeit entsprechend an und weist diese mithilfe einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach. Der Rest passiert durch die Elterngeldstelle automatisch. Am besten reichst Du dann auch gleich alle Gehaltsnachweise und den Steuerbescheid vom vorangegangenen Jahr mit ein.

Mehr Infos und worauf Du bei diesem Trick achten solltest, findest Du im ursprünglichen Artikel zum Elterngeld-Trick beim 2. Kind hier.

Noch Fragen zum Elterngeld?

Wenn Du weitere konkrete Fragen zum Elterngeld-Antrag, zur Elternzeit und zur Berechnungsgrundlage oder der geplanten Selbstständigkeit hast, dann kannst du Dich von mir beraten lassen.

Ich biete ein 1:1 Mentoring an. Alle Infos dazu findest Du hier.

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Mehr Elterngeld trotz Kurzarbeit und Jobverlust durch die Corona-Krise - zweitöchter

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Comments

    • Silvia
    • 16. November 2020
    Antworten

    Hallo Diana,

    wir hatten neulich telefoniert. Ich habe nun doch noch eine Frage bzgl. des Kleingewerbes. Spielt es eine Rolle ob ich ein Kleingewerbe bzw. als Kleinunternehmer angemeldet bin. Vielen Dank für deine Rückantwort

    1. Antworten

      Hallo Silvia,
      nein, das ist sogar gut. Ein Kleingewerbe ist völlig ausreichend.
      Viele Grüße, Diana

    • Christina
    • 9. April 2020
    Antworten

    Hallo, ich hätte dazu noch eine Frage: Ist es nur nötig eine Rechnung zu schreiben oder muss auch auf jedenfall ein Zahlungseingang auf das Konto erfolgen?
    Danke für die Antwort.
    Viele Grüße
    Christina

    1. Antworten

      Liebe Christina,
      Du kannst Deine Einnahme natürlich auch in Bar erhalten haben 😉
      Viele Grüße,
      Diana

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