Die Frage, ob der Elterngeld-Trick überhaupt legal ist, wird mir tatsächlich oft gestellt. Einige Eltern befürchten negative Konsequenzen, wenn sie mit einer Selbstständigkeit gezielt ihr Elterngeld erhöhen. Daher widme ich der Frage hier einen ganzen Artikel.
Wie der Elterngeld-Trick funktioniert und was Du dabei beachten musst, liest Du in meinem Artikel zum Original Elterngeld-Trick.
Wenn Du den Text oben bereits kennst und weißt, dass Du den Trick anwenden möchtest, dann bist Du hier richtig. Da ich keine Rechtsberatung durchführe, sind die nachfolgenden Angaben nur meine persönliche Meinung.
Warum der Elterngeld-Trick legal ist
Wenn es darum geht, zu erörtern, warum der Trick legal ist, argumentiere ich mit der Gegenfrage: Warum sollte er nicht legal sein?
Freie Entscheidung
Wenn Du Dich selbstständig machen möchtest, ist das Dein gutes Recht selbst zu entscheiden. Dies regelt unser Grundgesetz in Artikel 12.
Wann Du das machst, zum Beispiel im Jahr vor der zweiten Geburt, ist ebenfalls Deine freie Entscheidung und somit legal. Viele Mütter stellen vor allem im zweiten Lebensjahr ihres ersten Kindes fest, dass sie Zeit haben, nebenberuflich etwas Neues zu schaffen. Die Elternzeit ist der optimale Zeitpunkt mit einer Selbstständigkeit zu starten, wie Du auch in Katharinas Gastartikel nachlesen kannst. Ich habe übrigens auch in meiner ersten Elternzeit meine nebenberufliche Selbstständigkeit gestartet.
Pflicht zur Steuererklärung
Hast Du Dich selbstständig gemacht, ob nun mit einem Gewerbe oder freiberuflich, ist es Deine Pflicht Gewinne bei Deiner Steuererklärung anzugeben. Leistungen ohne Rechnung zu erbringen und/oder Gewinne nicht bei der Steuererklärung anzugeben, ist illegal. Dies könnte dazu führen, dass Du Dich wegen Steuerhinterziehung strafbar machst. Das ist uns allen sicherlich klar.
Steuerbescheid beim Elterngeld-Antrag
Also machst Du bitte brav Deine Steuerklärung und legst alle Gewinne aus dem Vorjahr offen. Beim späteren Elterngeld-Antrag, zum Beispiel beim zweiten Kind, musst Du diesen Steuerbescheid aus dem Vorjahr mit abgeben.
Eventuell führt der Inhalt dieses Steuerbescheids dann zur Verschiebung des Bemessungszeitraums Deines Elterngelds, wie im Elterngeld-Trick beschrieben.
Du siehst also, dass das Argument, der Elterngeld-Trick sei nicht legal, schwer zu halten ist. Selbst wenn Du der Elterngeldstelle mitteilst, dass Du Dich nur selbstständig gemacht hast, um Dein Elterngeld beim zweiten Kind zu erhöhen, werden sie dein Elterngeld nicht anders berechnen können. Solange Du tatsächlich eine Leistung erbracht hast, eine Gewinnerzielungsabsicht hast und Deine Gewinne versteuerst, bewegst Du Dich in meinen Augen im legalen Bereich.
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