Elterngeld diskriminiert Eltern mit mehr als einem Kind

Das Elterngeld diskriminiert Eltern mit mehr als einem Kind.

Die politischen und gesellschaftlichen Forderungen an Familien sind klar: kurze Abstände zwischen den Geburten und keine jahrelangen Elternzeiten um schnell dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stehen, bitte keine Einzelkinder oder am besten gleich drei.

Aber mit jedem Kind sinkt das Elterngeld vor allem der Mutter durch vorangegangene Elternzeit(en) und/ oder Teilzeitarbeit, die Rente verringert sich entsprechend und innerhalb der Familie leidet die Gleichstellung durch ihre geringere finanzielle Teilhabe.

Die Einführung des Elterngelds war eine tolle Sache, keine Frage, aber es diskriminiert Eltern mit mehr als einem Kind. In diesem Artikel erkläre ich wieso und wie Du diese Benachteiligung umgehst.

Kinderkrankengeld verringert das Elterngeld

In der Regel wird Arbeitnehmern das Kinderkrankengeld vom Lohn/ Gehalt abgezogen und stattdessen von der Krankenkasse gezahlt. Eltern schadet diese Regelung allerdings, wenn sie ein weiteres Kind erwarten, da das Elterngeld vom Nettoeinkommen berechnet wird. Dort taucht aber durch den Wegfall des Lohns weniger Einkommen auf, ergo sinkt der Elterngeldanspruch.

Je mehr Kinder ein Paar hat, desto wahrscheinlicher fallen Kindkranktage an und desto wahrscheinlicher sinkt deren Elterngeldanspruch beim folgenden Kind.

Mögliche Lösung:

Mehrfacheltern sollten das Elternteil Kindkranktage übernehmen lassen, das weniger Bezugsmonate Elterngeld für das nächste Kind plant. So verringern sich die finanziellen Einbußen. Im Berechnungszeitraum sollten Eltern Kindkranktage, sofern möglich, mit Überstunden, Familienangehörigen oder Urlaubstagen abfangen.

Achtung: Während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 23.09.2022) gelten andere Regeln. Nimm dazu gern Kontakt mit mir auf.

Der Geschwisterbonus dient nicht als Anreiz mehr als ein Kind zu bekommen

Der Geschwisterbonus ist eine zusätzliche Leistung zum Elterngeld, der bis zum 3. Geburtstag eines älteren, im Haushalt lebenden Kindes in Höhe von 10% vom monatlichen Bezug gezahlt wird. Er beträgt mindestens 75 € monatlich. Siehe § 2 BEEG für Einzelheiten. Leider ist das für viele in der Höhe kein echter finanzieller Anreiz oder der Zeitraum ist zu kurz.

Was Du heute tun kannst:

Überlege Dir bei jedem weiteren Kind, ob es finanziell Sinn macht, dass Du statt ElterngeldPlus lieber Basiselterngeld beziehst. Der Geschwisterbonus berechnet sich anhand Deiner monatlichen Auszahlung des Elterngelds und die ist bei ElterngeldPlus nur die Hälfte. Aus 180 € Geschwisterbonus beim Höchstsatz werden so nur 90 € und das jeden Monat.

Bis zum 3. Geburtstag des ersten Kindes solltest Du also immer Basiselterngeld beziehen. Danach kannst Du auf ElterngeldPlus wechseln, wenn Du im ersten Jahr Teilzeit oder selbstständig arbeiten möchtest.

Das Elterngeld setzt gesundheitlich bedenkliche Anreize für den Geburtenabstand

Ich höre des Öfteren in meinen Elterngeld-Beratungen, dass Mütter innerhalb von sehr kurzer Zeit nach einer Geburt wieder schwanger werden (möchten). Nicht selten haben sie diese Kinder jedoch durch eine Fehlgeburt verloren. Die kurze Geburtenfolge wählen sie meines Erachtens nach vorrangig aus finanziellen Gründen, um möglichst wieder Elterngeld wie beim ersten Kind zu bekommen. Das klappt aber nur, wenn der Abstand zwischen den Kindern 14 Monate und weniger beträgt.

Diese Regelung beim Elterngeld setzt falsche Anreize und gefährdet Mütter und Kinder.

Vor allem ältere Mütter (über 35 Jahre), die nach weniger als 6 Monaten erneut schwanger werden, haben laut einer Studie über fast 150 000 Schwangerschaften ein höheres Risiko, schwere Komplikationen zu erleiden oder zu versterben. Die Studie leitet einen Mindestabstand von 18 Monaten zwischen der Geburt und einer weiteren Schwangerschaft als gesundheitlich unbedenklich ab. Die WHO empfiehlt sogar einen Abstand von 24 Monaten bis zur folgenden Schwangerschaft.

Was Du heute tun kannst:

Wähle ganz entspannt einen größeren Abstand zwischen den Geburten und wende meinen Elterngeld-Trick an. Mit diesem kannst Du je nach dem Geburtsmonat des ersten Kindes bis zu 2,9 Jahre vergehen lassen.

Wie Du Dein Elterngeld beim 2. Kind erhöhen kannst

Elterngeld-Booster

Mittlerweile habe ich über 1.300 Eltern zum Elterngeld-Trick beim 2. Kind beraten. All meine Erfahrungen gebe ich exklusiv in meinem Selbstlernkurs weiter.

Im Workbook findest Du die Anwendung des Tricks, über 80 beantwortete Fragen und 13 Fallbeispiele.

Außerdem wird der Kurs durch eine Video-Anleitung zur Anwendung des Elterngeld-Tricks im Elterngeld-Antrag für alle Bundesländer und weitere Erklärvideos ergänzt.

Das klingt doch super, oder?

Das Elterngeld bevorzugt Selbstständige durch Ausklammerung von „Elterngeld-Jahren“

Auch wenn ich durch „meinen“ Elterngeld-Trick vielen Eltern helfe, die aktuelle Gesetzeslücke legal für sich auszunutzen und so mehr Elterngeld beim zweiten Kind zu beziehen, werden doch Selbstständige durch die automatische Ausklammerung von Elterngeld-Bezugsjahren bevorzugt. Dies ist bei Nicht-Selbstständigen nämlich nicht der Fall.

Bei Selbstständigen wird immer das letzte abgeschlossene Kalenderjahr als Berechnungsgrundlage verwendet. Wenn in dem Jahr allerdings Elterngeldbezug liegt, wird es ausgeklammert, wodurch der Elterngeld-Trick dazu führt, dass in der Regel wieder Elterngeld wie beim ersten Kind bezogen werden kann.

Wie kann ein gerechteres Elterngeld für Eltern mit mehr als einem Kind aussehen?

Kinderkrankengeld

Das Kinderkrankengeld sollte nicht mehr vom Elterngeldanspruch abgezogen, sondern bei der Berechnung des Elterngelds als Einkommen berücksichtigt werden.

Geschwisterbonus

Der Geschwisterbonus ist weder für Elten mit einem kurzen noch längeren Abstand zwischen den Geburten ein echter finanzieller Anreiz:

  • Bei einem kurzen Abstand zwischen den Kindern, bekommt ein Elternteil den Geschwisterbonus, aber insgesamt weniger Elterngeld, da im Berechnungszeitraum wenig bis gar kein Anspruch auf Elterngeld aufgebaut werden konnte. Dies ergibt bei vielen Müttern nur den Mindestsatz in Höhe von 300 € plus 75 €.
  • Bei einem längeren Abstand zwischen den Geburten (> 3 Jahre) entfällt der Geschwisterbonus ganz und um nicht nur den Mindestsatz an Elterngeld zu bekommen, muss das Elternteil erst wieder arbeiten und Elterngeldanspruch aufbauen.

In beiden Fällen ist der Geschwisterbonus finanziell nur „ein Tropfen auf den heißen Stein“ und bevorzugt durch die prozentuale Berechnung nur Gutverdiener bzw. diejenigen, die nach dem ersten Kind wieder teilweise oder voll gearbeitet und natürlich überhaupt einen entsprechenden Betreuungsplatz für ihr Kind haben.

Ich fordere daher eine Überarbeitung des Geschwisterbonus. Dieser sollte einen festen Betrag umfassen, mindestens in Höhe von 250 €, der bis mindestens zum 4. Geburtstag bei einem älteren Geschwisterkind oder bei zwei älteren Kindern unter 8 Jahren gezahlt wird.

Abstand zwischen den Geburten

Das Elterngeldgesetz sollte insofern geändert werden, dass Eltern keinen finanziellen Anreiz bekommen gesundheitlich bedenkliche Abstände zwischen den Geburten zu wählen. Besser wäre es, wenn alle Eltern, die einen Geburtenabstand von 3 Jahren haben, das gleiche Elterngeld wie beim ersten Kind bekommen.

Ausklammerung nicht nur für Selbstständige

Der Elterngeld-Trick ist aktuell ein „workaround“. Dennoch wäre es gut, wenn einfach bei allen Eltern, ob selbstständig oder nicht, Elterngeld-Bezugsjahre ausgeklammert werden. So können alle mehr Elterngeld bei den folgenden Kindern bekommen. Dies würde positive finanzielle Anreize setzen, über mehr als ein Kind nachzudenken.

Hast Du noch mehr Fragen zum Elterngeld?

Durch meine 3 eigenen Kinder, Selbstständigkeit und Angestelltenverhältnis und natürlich durch mittlerweile über 1.300 Beratungen habe ich geballtes Wissen zu Elterngeld und Elternzeit aufgebaut und kann Dir in Deinem individuellen Fall sehr gut weiterhelfen.

Wenn Du sicher gehen willst, dass Du mehr Elterngeld bekommst, buche Dir unbedingt einen Termin in meinem 1:1 Mentoring.

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Comments

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    • Bettina
    • 10. Februar 2020
    Antworten

    Liebe Diana,

    kannst du mir weiterhelfen und mir sagen, ob ich in der folgenden Variante den Trick anwenden kann?

    Kind1 November 2018
    Dezember 2018 bis Februar 2019: Basiselterngeld
    März 2019 bis August 2020: Elterngeld Plus
    Selbstständigkeit Ende 2020
    Kind 2: 2021

    Würde das Jahr 2018 dann auch ausgeklammert werden und nur das Jahr 2017 berücksichtigt?

    Falls ich den Trick nicht anwenden kann, wie wird das EG dann berechnet? Welche Monate würden ausgeklammert werden?

    Für eine Rückmledung wäre ich dir sehr dankbar
    Freundliche Grüße
    Bettina

    1. Antworten

      Liebe Bettina,
      in Deinem Fall würde der Trick nur funktionieren, wenn in 2020 noch ein Elterngeldmonat liegt.
      Dann würde 2018 verwendet werden, da dort kein Elterngeld, nur Mutterschutz liegt.
      Viele Grüße,
      Diana

        • Bettina
        • 19. Februar 2020
        Antworten

        Liebe Diana,

        ich danke dir für deine Rückmeldung. Kannst du mir sagen, was du genau mit Elterngeldmonat in 2020 meinst?
        Ich bekomme ja noch bis August 2020 Elterngeld plus reicht das oder muss unbedingt ein Monat Basiselterngeld vorliegen?

        Für eine kurze Rückmeldung wäre ich dir sehr dankbar.

        Freundliche Grüße
        Bettina

        1. Hallo Bettina,
          In deinem Fall sollte der Trick trotz 3 Jahreswechseln klappen, da du Elternplus bezogen hast und dein Kind so spät im Jahr geboren wurde.
          In einer Telefonberatung könnte ich dir das noch genauer erklären.
          Viele Grüße,
          Diana

        • Nadja
        • 1. März 2021
        Antworten

        Hallo Diana,
        Ich bin angestellte Zahnärztin , helfe aber einen Tag pro Jahr als selbstständige bei einer Auditierung und habe dafür auch einen Vertrag und schreibe eine Rechnung an das Unternehmen. Reicht das schon aus um den Trick anzuwenden ?
        Liebe Grüsse

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