Trag Dich ein und erfahre, ob das Still-Beschäftigungsverbot für Dich gilt und wie Du es bekommst:
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Schreib mir, wenn Du innerhalb der nächsten 24h nichts von mir hörst!
Das Still-Beschäftigungsverbot gibt Dir das Recht, nach dem Mutterschutz zuhause zu bleiben – mit Deinem vollen Gehalt. Nicht Elterngeld. Dein Gehalt.
Es gilt nicht nur für „gefährliche“ Berufe. Erzieherin, Lehrerin, Kassiererin, Krankenpflegerin, Bürokraft – auch hier greift es.
Trag Dich ein und erfahre, wie Du das Still-Beschäftigungsverbot bekommst.
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© diana leib
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