„Ich muss nur im Elterngeldbezug wieder schwanger werden…“

Elterngeld Beration und Elterngeld Optimierung

„… und bekomme so automatisch wieder das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind.“

Dank Internet-Kommentaren und anderer Mundpropaganda halten sich die Mythen rund ums Elterngeld beim 2. Kind hartnäckig. Dieser Satz ist so eine falsche Aussage, gegen die ich täglich anreden und informieren muss.

Andernfalls endet das Elterngeld mit großer Wahrscheinlichkeit im Desaster. Viel Geld geht verloren! Damit das nicht passiert, zeige ich Dir, warum dieser Satz falsch ist und wie Du mit Deiner Elterngeld-Optimierung beim 2. Kind weitermachst.

Warum diese Aussage falsch ist:

Auch wenn Du im Elterngeldbezug erneut schwanger wirst, werden die letzten 12 Monate vor dem nächsten Mutterschutz als Grundlage zur Berechnung Deines 2. Elterngelds verwendet.

In diesen 12 Monaten liegen dann, je nach Abstand der Geburten und Dauer des Elterngeldbezugs vom 1. Kind, Monate ohne Einkommen, mit Einkommen (Teilzeit/Vollzeit) und mit Elterngeldbezug.

Monate mit Elterngeldbezug innerhalb der ersten 14 Lebensmonate können auf Wunsch übersprungen werden. Alle anderen nicht!

Ausnahme: Du bekommst Dein Kind direkt im Anschluss an Deinen Elterngeldbezug (max. 14 Monate). Dann stimmt die Aussage oben. 🙂

Ein Rechenbeispiel:

Diese Mama ist im 1. Elterngeldbezug wieder schwanger geworden, bekommt das 2. Kind im Abstand von 20 Monaten und und arbeitet nicht wieder.

So sieht ihr Elterngeld beim 2. Kind dann aus:

1. Kind: 1.800€ Höchstsatz bei mind. 2.770€ Nettoeinkommen
2. Kind: 750€ Basiselterngeld

Das sind 58% bzw. 10.500€ weniger Elterngeld als beim 1. Kind.

20 Monate Abstand 2. Kind Elterngeld

Was Du dagegen tun kannst:

Ganz ehrlich. Ich erlebe es täglich, dass Mütter solchen pauschalen Aussagen glauben und so tausende Euro Elterngeld verlieren. Das soll Dir nicht passieren!

Du sollst stattdessen beim Geschwisterkind wieder das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind bekommen können

– ohne zwischen den Geburten Vollzeit oder überhaupt arbeiten zu müssen.

– auch wenn Du nach dem 1. Kind Teilzeit gearbeitet hast oder im Beschäftigungsverbot warst.

– bei egal welchem Abstand bis zu 3 Jahreswechseln.

Und so eine finanziell entspannte Schwangerschaft und gemeinsame Elternzeit verbringen können.

Wie? Die Anleitung bekommst Du in meinem Kurs ELTERNGELD BOOSTER.

9 weitere falsche Aussagen:

Willst Du die anderen Mythen auch noch aufklären?

Dann hol Dir hier meine > kostenlose Checkliste zum Elterngeld beim 2. Kind.

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