Elterngeld und Steuern – Was Mamas wirklich wissen müssen

Inhaltsverzeichnis

Erhöhe Dein Elterngeld beim 1. Kind

Lerne, wie Du Dein Elterngeld und Mutterschaftsgeld beim 1. Kind gezielt erhöhst.

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Würdest Du auch staunen, wenn nach der Elternzeit plötzlich ein dicker Steuerbescheid ins Haus flattert. „Aber Elterngeld ist doch steuerfrei?“ – das stimmt, und trotzdem kann es zu Nachzahlungen kommen. Der Grund liegt im sogenannten Progressionsvorbehalt.

In diesem Artikel beantworte ich die wichtigsten Fragen rund um Elterngeld und Steuern – kompakt, verständlich und mit Blick auf die Praxis.

Ist Elterngeld steuerfrei?

Ja, Elterngeld ist steuerfrei. Aber: Es unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

Das bedeutet: Das Elterngeld selbst wird nicht besteuert, aber es wird zu Deinem Einkommen dazugezählt, um den Steuersatz zu bestimmen.

Ergebnis: Dein Steuersatz steigt und Du zahlst auf Dein übriges Einkommen mehr Steuern.
Beispiel: Ohne Elterngeld liegt Dein Steuersatz vielleicht bei 14,7 %. Mit Elterngeld erhöht er sich auf 16,8 %.

Aber Du darfst Dich auch entspannen. Wenn Du im Jahr des Elterngelds angestellt gearbeitet hast, wurde Dein Einkommen so versteuert, als würdest Du 12 Monate so verdienen. Das heißt, Du hast zuviele Steuern gezahlt. Dies könnte Deine Nachzahlung durch einen höheren Steuersatz aufheben.

Muss ich eine Steuererklärung machen, wenn ich Elterngeld beziehe?

Ja, die ist Pflicht!
Sobald Du Elterngeld, Mutterschaftsgeld oder andere Lohnersatzleistungen erhältst, musst Du eine Steuererklärung abgeben.

Fristen für die Steuererklärung 2024:

  • ohne Steuerberater: 31. Juli 2025

  • mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfe: 30. April 2026

Fristen für die Steuererklärung 2025:

  • ohne Steuerberater: 31. Juli 2026

  • mit Steuerberater: verlängert bis Anfang 2027

Was bedeutet "zu versteuerndes Einkommen" beim Elterngeld?

Für die Berechnung des Elterngelds zählt Dein durchschnittliches Nettoeinkommen.

Für die Steuer dagegen ist Dein zu versteuerndes Einkommen (zvE) relevant – also dein Einkommen nach Abzügen.

Neu ab 1. April 2025: Es gilt eine Obergrenze von 175.000 € zvE für das Kalenderjahr vor der Geburt (unabhängig vom Familienstand). Wer darüber liegt, bekommt kein Elterngeld mehr.

Tipp: Durch Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen (z.B. Krankenkassenbeiträge für das ganze Jahr im Voraus zahlen) kannst Du Dein zvE reduzieren. Gerade für Eltern, die 2026 ein Kind erwarten, ist das ein Thema für die Steuerberaterin.

Kann ich durch Steuern mehr Elterngeld bekommen?

Das hängt davon ab, ob es Dein 1. oder 2. Kind ist:

  • Beim 1. Kind: Ja. Durch geschickte Planung im Bemessungszeitraum (die 12 Monate vor dem Mutterschutz) kannst Du Dein Elterngeld deutlich steigern. Das erfordert aber, dass du früh startest – am besten schon vor oder gleich zu Beginn der Schwangerschaft. Ein Steuerklassenwechsel kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein. Aber: Das ist sehr individuell. Ob sich ein Wechsel für Dich lohnt, hängt von Deiner konkreten Arbeitssituation ab.

  • Beim 2. Kind: Nein. Hier spielt die Steuerklasse für die Höhe des Elterngelds keine Rolle mehr.

Auch während des Elterngeldbezugs kann ein Steuerklassenwechsel noch Auswirkungen haben – positive und negative.

Was sollte ich zum Mutterschaftsgeld diesbezüglich wissen?

Mutterschaftsgeld ist wie Elterngeld steuerfrei, unterliegt aber ebenfalls dem Progressionsvorbehalt.

Das heißt: Auch Mutterschaftsgeld erhöht Deinen Steuersatz. Außerdem wird es auf das Elterngeld angerechnet, Du bekommst also nicht beide Leistungen voll. Eine gezielte Steigerung des Mutterschaftsgelds ist sowohl beim 1. als auch 2. Kind möglich und auf unterschiedliche Weise erreichbar.

Was sind typische Stolperfallen bei Elterngeld und Steuern?

  • Steuernachzahlungen: Besonders häufig, wenn beide Eltern Elterngeld beziehen oder Partnerschaftsbonusmonate nutzen.

  • Keine Rücklagen gebildet: Am besten 20–30 % vom Elterngeld beiseitelegen.

  • Falsche Annahmen: Viele glauben, Elterngeld werde gar nicht versteuert. Fakt ist: Es beeinflusst Deinen Steuersatz und damit Deine Steuerlast.

Beispiel:

  • Einkommen ohne Elterngeld: 30.000 € → 4.412 € Steuer (14,7 %).

  • Mit 5.000 € Elterngeld: Steuersatz steigt auf 16,8 % → 637 € mehr Steuer.

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