Dank Internet-Kommentaren und Mundpropaganda halten sich Mythen rund ums Elterngeld beim 2. Kind hartnäckig. Diese Aussage ist ein Beispiel für eine weit verbreitete, aber falsche Behauptung, die ich immer wieder korrigieren muss.
Ansonsten kann es sein, dass das Elterngeld deutlich niedriger ausfällt, als erwartet – und das bedeutet oft, dass viel Geld verloren geht. Damit Dir das nicht passiert, erkläre ich Dir, warum diese Behauptung falsch ist und wie Du mit der richtigen Elterngeld-Optimierung viel mehr Zeit fürs 2. Kind hast!
Warum diese Aussage falsch ist:
Auch wenn Du im Elterngeldbezug erneut schwanger wirst, wird das Elterngeld für das 2. Kind auf Grundlage der letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz berechnet. Das bedeutet, es werden die Monate herangezogen, die direkt vor der Geburt des 2. Kindes liegen.
In diesen 12 Monaten können unterschiedliche Einkommensarten vorliegen: Monate ohne Einkommen, mit Einkommen (z. B. Teilzeit oder Vollzeit) oder Monate mit Elterngeldbezug.
Wichtig: Du kannst die Monate mit Elterngeldbezug innerhalb der ersten 14 Monate nach der Geburt des 1. Kindes auf Wunsch überspringen. Alle anderen Monate kannst Du aber nicht einfach ausklammern. Auch Monate mit Teilzeitarbeit werden nicht automatisch übersprungen!
Ausnahme: Wenn Du dein 2. Kind direkt im Anschluss an den Elterngeldbezug des 1. Kindes bekommst – also innerhalb von maximal 14 Monaten – dann stimmt die Aussage oben. In diesem Fall wird das Elterngeld des 2. Kindes wie beim 1. Kind berechnet.
Ein Rechenbeispiel:
Stell Dir vor, diese Mama wird während des 1. Elterngeldbezugs wieder schwanger und bekommt das 2. Kind nach einem Abstand von 22 Monaten. Sie arbeitet nicht wieder und ihr Elterngeldbezug endet ohne eine Einkommensquelle in den 12 Monaten davor.
So sieht ihr Elterngeld beim 2. Kind aus:
- Kind: 1.600 € Höchstsatz bei mindestens 2.500 € Nettoeinkommen
- Kind: 700 € Basiselterngeld
Das bedeutet, sie verliert 56 % bzw. 10.800 € an Elterngeld im Vergleich zum ersten Kind.

Was Du dagegen tun kannst:
Viele Mütter glauben solchen pauschalen Aussagen und verlieren dadurch Tausende Euro an Elterngeld. Das soll Dir nicht passieren!
Mit der richtigen Elterngeld-Optimierung kannst Du beim Geschwisterkind das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind erhalten – und das ohne, dass Du zwischen den Geburten Vollzeit oder überhaupt arbeiten musst.
Ganz egal, ob Du nach dem 1. Kind Teilzeit gearbeitet hast, im Beschäftigungsverbot warst oder einen deutlich größeren Abstand zwischen den Geburten hast – mit der richtigen Strategie kannst Du sicherstellen, dass Du auch beim 2. Kind wieder das hohe Elterngeld bekommst.
Wie?
Durch die Umsetzung der Elterngeld-Optimierung, die ich entwickelt habe. Diese Elterngeld-Tricks helfen Dir, mehr Elterngeld zu erhalten, indem sie korrekt und zum richtigen Zeitpunkt angewendet werden.
Die Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu findest Du in meinem Kurs ELTERNGELD BOOSTER.
9 weitere falsche Aussagen:
Willst Du die anderen Mythen auch noch aufklären?
Dann hol Dir hier meine > kostenlose Checkliste zum Elterngeld beim 2. Kind.