Wenn ein Kind auf dem Weg ist, machen sich viele werdende Eltern Gedanken, aber auch Sorgen um die bevorstehende Elternzeit und die Höhe vom Elterngeld. In diesem Artikel nenne ich Dir 5 Tipps und Tricks, die Du beachten solltest.
Inhaltsverzeichnis
- Steuerklasse wechseln
- Der ultimative Elterngeld-Trick beim 2. Kind
- Einkommen während des Elterngeldbezugs vermeiden
- Für Väter: Arbeitgeber über Elternzeit informieren
- Urlaubsanspruch während der Elternzeit optimieren
1. Steuerklasse wechseln
Ziel des Steuerklassenwechsels ist die Erhöhung des Nettoeinkommens vor der Geburt des Kindes. Je höher das Nettoeinkommen, desto höher fällt später das Elterngeld aus.
Timing beachten
Wenn ein Steuerklassenwechsel von Vorteil für Dich wäre, sollte dieser gleich zu Beginn der Schwangerschaft – am besten noch davor – erfolgen. Ein Steuerklassenwechsel wird von der Elterngeldstelle nur dann berücksichtigt, wenn er den überwiegenden Teil des jeweiligen Bemessungszeitraumes, d.h. von zwölf Monaten mindestens sieben Monate betrifft!
Gilt die neue Steuerklasse für genau sechs Monate, wird die Steuerklasse berücksichtigt, die näher am Geburtstermin liegt.
Das Nettoeinkommen und das davon errechnete Elterngeld kann übrigens noch auf andere Art erhöht werden. Wenn Du zum Beispiel eh für jemanden die Büroarbeiten erledigst, dann lass Dich ab sofort bis zum Beginn der Mutterschutzfrist auch dafür bezahlen.
Wenn Du wissen möchtest, wie hoch Dein Nettoeinkommen in der jeweiligen Steuerklasse ausfällt, kannst Du diesen Brutto-Netto-Rechner verwenden.
2. Der ultimative Elterngeld-Trick beim 2. und/oder weiteren Kind
Mein Elterngeld-Trick führt dazu, dass Du beim 2. und/oder jedem weiteren Kind genauso viel Elterngeld bekommst wie beim ersten Kind. So kannst Du zwischen zwei Kindern ganz zu Hause bleiben oder in Teilzeit arbeiten ohne Einbußen beim Elterngeld zu befürchten.
Diesen Trick habe ich 2017 entdeckt und erstmals aufgeschrieben. Seither habe ich ihn weiterentwickelt, sodass mehr Mamas von ihm profitieren können. Außerdem weiß ich durch die Rückmeldungen der vielen tausend Mamas, mit denen ich diese Strategien in den letzten Jahren umgesetzt habe, worauf es ankommt, damit die Elterngeldstellen alles durchwinken.
Der Trick funktioniert aber nur unter ganz bestimmten Bedingungen. Hier zeige ich Dir, wie der Elterngeld-Trick beim 2. Kind in Deiner Situation funktioniert.
3. Einkommen während des Elterngeldbezugs vermeiden
Jedes steuerpflichtige Einkommen, welches während des Elterngeldbezuges reinkommt, wird auf das Elterngeld angerechnet. Es gibt keinen „Freibetrag“!
Ausnahme: Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgelder werden nicht auf das Elterngeld angerechnet.
Resturlaub nicht im Anschluss an die Mutterschutzfrist nehmen
Resturlaub während des Elterngeldbezugs gilt im Sinne des Bundeselternzeit- und Elterngeldgesetzes (BEEG) so, als hättest Du während des Elterngeldbezuges gearbeitet und entsprechend Erwerbseinkommen erzielt. Dein Elterngeldanspruch für den/die betroffenen Lebensmonat/e reduziert sich entsprechend oder entfällt ganz, wenn Du sogar die zulässige 30 Wochenstunden-Grenze pro Lebensmonat überschreitest.
Daher sollten Resturlaub nicht genommen oder Boni nicht während des Elterngeldbezuges ausgezahlt werden.
Elterngeldbezug unterbrechen
Stattdessen unterbrich lieber, wenn nötig den Elterngeldbezug für die betreffenden Lebensmonate. Du musst Elterngeld nicht durchgängig nehmen. Du darfst die Bezugsmonate ohne Angabe von Gründen jederzeit ändern, solange Dir das Elterngeld für die betreffenden Zeiträume noch nicht überwiesen wurde.
4. Für Väter: Arbeitgeber über Elternzeit informieren
Werdende Mütter sind über das Mutterschutzgesetz automatisch gegen Kündigung abgesichert. Der werdende Vater hingegen genießt bis zum Antrag auf Elternzeit keinen besonderen Kündigungsschutz.
Will der Vater direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen, muss er seinen Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Antrittstermin schriftlich informieren. Im eigenen Interesse und um eine Kündigung möglichst zu vermeiden, sollte dies der Vater dem Arbeitgeber also nicht mehr als acht Wochen vor Antritt der Elternzeit mitteilen.
5. Urlaubsanspruch während der Elternzeit optimieren
Grundsätzlich entfällt der Urlaubsanspruch für jeden voll genommenen Kalendermonat Elternzeit. Dies trifft also nur zu, wenn zwei aufeinanderfolgende Monate Elternzeit genommen wird. Um die Kürzung des Urlaubsanspruchs zu verhindern, sollten vor allem die Väter die zwei üblichen Monate getrennt voneinander nehmen.
Ausnahme: Wenn Dein Kind an einem 1. des Kalendermonats geboren wurde, wird auch für diesen Monat der Urlaubsanspruch vollständig gekürzt.
Sieh Dir auch mein Erklärungsvideo dazu an:
Vielen Dank für den interessanten Artikel. Wieder mal ein sehr nützlicher Beitrag. Werde Ihren Blog gerne weiterempfehlen.
Mit besten Grüßen
Sebastian
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