Ist der Elterngeld-Trick legal?

Ist der Elterngeld-Trick legal?

Die Frage, ob der Elterngeld-Trick überhaupt legal ist, wird mir tatsächlich oft gestellt. Einige Eltern befürchten negative Konsequenzen, wenn sie mit einer Selbstständigkeit gezielt ihr Elterngeld erhöhen. Daher widme ich der Frage hier einen ganzen Artikel.

Wie der Elterngeld-Trick genau funktioniert und was Du dabei beachten musst, liest Du in meinem Kurs ELTERNGELD BOOSTER.

Warum der Elterngeld-Trick legal ist

Wenn es darum geht, zu erörtern, warum der Trick legal ist, argumentiere ich mit der Gegenfrage: Warum sollte er nicht legal sein?

Freie Entscheidung

Wenn Du Dich selbstständig machen möchtest, ist das Dein gutes Recht selbst zu entscheiden. Dies regelt unser Grundgesetz in Artikel 12. Auch ein BV oder die Tatsache, dass Du verbeamtet bist, ändert daran nichts.

Wann Du das machst, zum Beispiel im Jahr vor der zweiten Geburt, ist ebenfalls Deine freie Entscheidung und somit legal. Viele Mütter stellen vor allem im zweiten Lebensjahr ihres ersten Kindes fest, dass sie Zeit haben, nebenberuflich etwas Neues zu schaffen. Die Elternzeit ist der optimale Zeitpunkt mit einer Selbstständigkeit zu starten, wie Du auch in Katharinas Gastartikel nachlesen kannst. Ich habe übrigens auch in meiner ersten Elternzeit meine nebenberufliche Selbstständigkeit gestartet.

Pflicht zur Steuererklärung

Hast Du Dich selbstständig gemacht, ob nun mit einem Gewerbe oder freiberuflich, ist es Deine Pflicht Gewinne bei Deiner Steuererklärung anzugeben. Leistungen ohne Rechnung zu erbringen und/oder Gewinne nicht bei der Steuererklärung anzugeben, ist illegal. Dies könnte dazu führen, dass Du Dich wegen Steuerhinterziehung strafbar machst. Das ist uns allen sicherlich klar.

Steuerbescheid beim Elterngeld-Antrag

Also machst Du bitte brav Deine Steuerklärung und legst alle Gewinne aus dem Vorjahr offen. Beim späteren Elterngeld-Antrag, zum Beispiel beim zweiten Kind, musst Du diesen Steuerbescheid aus dem Vorjahr mit abgeben.

Eventuell führt der Inhalt dieses Steuerbescheids dann zur Verschiebung des Bemessungszeitraums Deines Elterngelds, wie im Elterngeld-Trick beschrieben. Das ist aber davon abhängig, ob Du auch die anderen Maßnahmen umgesetzt und den Elterngeld-Antrag richtig ausgefüllt hast! Eine Selbstständigkeit allein bringt erstmal gar nichts.

Du siehst also, dass das Argument, der Elterngeld-Trick sei nicht legal, schwer zu halten ist. Selbst wenn Du der Elterngeldstelle mitteilst, dass Du Dich nur selbstständig gemacht hast, um Dein Elterngeld beim zweiten Kind zu erhöhen, werden sie dein Elterngeld nicht anders berechnen können. Solange Du tatsächlich eine Leistung erbracht hast und alle weiteren Voraussetzungen für die Elterngeld-Optimierung beim 2. oder 3. Kind erfüllst und natürlich Deine Gewinne versteuerst, bewegst Du Dich in meinen Augen im legalen Bereich.

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