Meine 6 Forderungen an das Kinderkrankengeld

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Liebe Politiker, Kinder werden krank. Oft sogar. Ein kinderfreundliches Deutschland braucht Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern können. Dabei sollten sie weiter bezahlt werden. Hier findet ihr meine 6 Forderungen einer berufstätigen Mutter an das Kinderkrankengeld. 

Über das Kinderkrankengeld habe ich hier schon einmal geschrieben: Warum auch Papa Kind krank Tage nehmen sollte.

Kinder sind oft häufiger als 20 Tage im Jahr krank

Wer sich die 10 Tage pro Kind pro Elternteil ausgedacht hat, kennt die Statistik nicht. Bis zu 12 Infekte pro Jahr sind bei einem Kleinkind normal. Da kann es schnell mal sein, dass davon 2 bis 3 Tage zu Hause stattfinden. Das sind aber schon 26 Tage für ein Kind pro Jahr – normal, Durchschnitt. Wie muss es Eltern von sehr anfälligen oder chronisch kranken Kindern gehen?

Nur bis 12 Jahre

Ab dem vollendenten 12. Lebensjahr haben Mütter und Väter kein Recht mehr bezahlt freigestellt zu werden. Wenn Eltern demzufolge nicht unbezahlt zu Hause bleiben, verletzen sie ihre Aufsichtspflicht (§ 832 BGB). Würdest Du Deine Kinder mit 12 Jahren krank unbeaufsichtigt lassen? Warum hat man sich ausgerechnet auf 12 Jahre geeinigt und nicht auf 18? Dann wäre es nämlich für Eltern legal. So bringt man sie nicht nur in einen Gewissenskonflikt, sondern auch in einen Rechtlichen.

Für das 3. Kind werden die Eltern bestraft

Ich bin kein Jurist, aber nach meinem Verständnis von Gleichbehandlung (Hallo Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) muss es für jedes weitere Kind immer wieder 20 bezahlte Kind krank Tage geben. Dem ist derzeit nämlich nicht so. Für das 3. Kind bekommt man nur noch 5 Tage und ab dem 4. Kind gar keine weiteren Tage mehr. Denn jedes Elternteil kann nur maximal 25 Tage pro Jahr nehmen, egal wie viele Kinder in der Familie leben. Deutschland, Du kinderfreundliches Land …

Übertragbarkeit

Jedes Elternteil kann pro Kind 10 Tage bezahlt freigestellt werden. Eine Übertragung auf das jeweils andere Elternteil ist dabei nur möglich, wenn beide Arbeitgeber zustimmen. Diese Hürde ist doch recht bürokratisch und nicht selten werden Arbeitgeber sicherlich einfach ablehnen.

Man könnte meinen, dass der Grund für eine solch hohe Hürde eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, da so wahrscheinlich auch mehr Väter gezwungen werden, für ihre kranken Kinder zu Hause zu bleiben. Für mich persönlich kann eine solche Gleichstellung der Eltern aber nicht erzwungen werden. Eltern sollten flexibel entscheiden, welche Regelung für sie die beste ist.

Gerade Pendler oder vielreisende Eltern übersteigen die 10 Tage schnell und bekommen dann Probleme, da der zweite Elternteil nur auf dem Papier als Betreuung zur Verfügung steht.

Bescheinigung

Die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ist aus Nutzersicht ein Desaster. Schau Dir mal dieses Formular an und versuch beim ersten Mal alles ordentlich auszufüllen. Das ist quasi unmöglich, da die Beschriftungen völlig unlogisch an den Zeilen stehen. Und warum muss das überhaupt ein Papierformular sein? Leben wir nicht in 2018 und machen eh schon (fast) alles elektronisch?!

Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes

„Spezialfall“ Elternzeit

Als mindestens 2fach-Mama kennst Du es sicherlich: Du bist mit dem Neugeborenen oder Baby in Elternzeit zu Hause und das große Kind wird krank. Natürlich bist Du es, die auf das kranke Kind aufpasst.

„Du bist ja eh zu Hause.“ In diesem Fall hat Dein Partner keine Möglichkeit zu Hause zu bleiben, da ja bereits jemand anderes im Haushalt die Sorge übernehmen kann. Dabei spielen das Wochenbett oder andere Probleme wie Stillprobleme oder Kolliken beim Baby leider keine Rolle.

Man kann hoffen, dass es keiner merkt und der Partner einfach zu Hause bleiben, um das Große zu betreuen. Es ist aber Versicherungsbetrug und damit bekanntlich nicht zu spaßen.

Meine 6 Forderungen an das Kinderkrankengeld

Meine 6 Forderungen an die Politik zum Kinderkrankengeld

Damit sich in Zukunft was ändert kann, habe ich meine 6 Forderungen an eine Reform des Kinderkrankengelds aufgelistet:

  • Eltern sollten mindestens 24 Tage pro Kind bezahlt freigestellt werden.
  • Für jedes Kind sollten gleich viele bezahlte Tage zur Verfügung stehen.
  • Die Pflege eines kranken Kindes sollten mindestens bis zu dessen vollendeten 16. Lebensjahr bezahlt werden.
  • Eltern sollten die zur Verfügung stehenden Tage zur Pflege eines kranken Kindes flexibel und ohne Zustimmung der Arbeitgeber unter sich aufteilen können.
  • Die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ vereinfachen und die gesetzliche Grundlage schaffen, dass eine Beantragung elektronisch möglich ist.
  • Mütter, die bereits mit einem Baby zu Hause sind, sind nicht per se die Krankenschwester für das große Kind. Hier brauchen Eltern mehr Spielraum.

Bonus-Forderung: In der Beschäftigung mit dem Elterngeld ist mir aufgefallen, dass es nachteilig ist, wenn Eltern vor der Geburt eines weiteren Kindes Kinderkrankengeld beziehen. Dieses wird nämlich in der Regel vom Nettolohn abgezogen und mindert daher den folgenden Elterngeldanspruch. Hier werden Mehrfacheltern diskriminiert. Dieser Umstand sollte abgeschafft werden!

Infografik Meine 6 Forderungen an das Kinderkrankengeld

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Tags: journal

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Comments

    • Elke
    • 18. November 2021
    Antworten

    Liebe Diana,

    deine Forderungen sind erhört worden. 🙂 Leider nur in Zusammenhang mit Corona.
    Inzwischen bekommt jedes Elternteil 30 Tage pro Kind. Also 120 Tage für zwei Kinder.
    Nur das dritte Kind erhöht diese Tage nur um weitere 10 Tage.
    Hier hat die Pandemie etwas Positives bewirkt für die Eltern. Ich hoffe, das bleibt noch so und wird nicht wieder zurück genommen.

    Darüber freut sich Elke, ebenfalls Mama von 2 Söhnen und einer Tochter (jedoch schon alle erwachsen) und Personalsachbearbeiterin in einer Kommune.

    VG. Elke

  1. Pingback: Elterngeld diskriminiert Eltern mit mehr als einem Kind - zweitöchter

    • trixi
    • 11. Juli 2019
    Antworten

    mir fehlt noch der paritätische Anteil.
    Gerne teilen mein Mann und Ich vor und nachmittagsbretreuung untereinander auf, damit jeder zumindest etwas arbeiten kann. Dann müssen iwr beide bei der Gehaltsabrechnung es irgendwie so hindrehen , dass es passt.
    Halbe Kind krank Tage kann man beim Arbeitgeber nämlich nicht nehmen und erst recht nicht bei der Krankenkasse abrechnen.
    Das würde den Gleichberechtigungsansatz aber serh fördern.

    1. Antworten

      Danke Trixi für Deine Ideen. Ich finde, Du hast recht. Halbe Tage würden uns auch schon helfen!
      Liebe Grüße,
      Diana

    • Debbie
    • 20. Dezember 2018
    Antworten

    Ich möchte deine Forderung noch um eine Sache ergänzen und zwar, dass sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld nur danach richtet, ob die Mutter gesetzlich Krankenversichert ist. Derzeit muss nämlich auch das Kind gesetzlich krankenversichert sein, d.h. wenn mein Kind privat krankenversichert ist, bekomme ich kein Kinderkrankengeld. Ist bei mir der Fall und ohne Oma könnte ich nicht arbeiten.
    Es gibt übrigens schon Krankenkassen die einen elektronischen Antrag ermöglichen, z.B. die Barmer über Honepage oder Service-App!
    Viele Grüße von Debbie

    1. Antworten

      Sehr gute Ansätze. Alle klingen sehr vernünftig. Nur zur Info: 12-jährige Kinder muss man nicht mehr rund um die Uhr beaufsichtigen; das passt theoretisch schon, sie allein zu Hause zu lassen. Je nach Krankheitszustand würde ich aber auch zu Hause bleiben.

      1. Antworten

        Aber das möchte ich dann schon gern noch selbst entscheiden können. Wir hatten schon Krankheiten, da musste ich sogar bei meinem Mann 2 Tage zu Hause bleiben. Bei hohem Fieber und Schwäche, so dass derjenige das Bett nicht verlassen bzw. sich selbst versorgen kann, sollte niemand allein sein.

  2. Pingback: Herausforderungen müssen zu Forderungen werden: 100 Jahre Frauenwahlrecht - zweitöchter

    • Julia
    • 22. Februar 2018
    Antworten

    Ja das sind wirklich gute Ansätze! Ich habe das Glück, einen verständnisvollen Arbeitgeber zu haben. Mein Mann ist Montag bis Freitag auf Montage und wir haben 2 Kinder, also wenn ein Kind unter der Woche krank wird, kann ja nur ich zuhause bleiben und daher habe ich von meinem Mann die Kind krank Tage, dazu meinte mein AG ist überhaupt keine Frage, da sie per Gesetz sowieso dazu verpflichtet sind, zur Kinderpflege frei zu stellen, also ist es für den AG ja egal, ob er einen unbezahlt frei stellt oder der Mitarbeiter von der Krankenkasse das Geld bekommt.

  3. Antworten

    Hallo Diana,

    das sind echt durchdachte Forderungen einer Frau, die selbst Mutter ist. Bei den aktuellen Regelungen denke ich oft, sie wurden von Schreibtischtätern ohne eigene Kinder entworfen. Mit der Lebensrealität von Eltern haben sie jedenfalls nicht viel zu tun.

    Viele Grüße
    Mama Maus

      • Melanie
      • 27. August 2023
      Antworten

      Gute Forderungen! Mach eine Petition daraus, sonst steht es leider hier und kann nicht „gesehen“ werden.

  4. Antworten

    Mehr als 20 Kinderkranktage würden bei drei Kindern über 60 Tage bedeuten. Würde das nicht noch mehr Arbeitgeber davon abhalten, Mütter einzustellen? Da hätte in ein bisschen Sorge….aber Deine Ansätze finde ich sehr nachvollziehbar. Meine Forderungen wären außerdem: Lohnfortzahlung auch bei privat Versicherten Kindern.

    1. Antworten

      Liebe Katharina,
      ja, das mag den ein oder anderen Arbeitgeber abschrecken. Ich sehe es aber so: Wenn ein Kind krank ist, bleiben wir doch eh zu Hause, egal, ob wir sie bezahlt bekommen oder nicht. Ein Arbeitgeber muss sich also jetzt schon Gedanken machen, ob er eine 3-fach oder 4-fach Mutter einstellt oder nicht.
      Lohnfortzahlung für Privatversicherte sollte es auch geben. Guter Punkt!
      Liebe Grüße,
      Diana

  5. Kinderkrankengeld? Das kenne ich auch nicht. Aber ich arbeite ja immer und wenn das Kind Krank ist dann nachts… aber darüber informiere ich mich definitiv!

    • Lydia
    • 4. Februar 2018
    Antworten

    Ich finde es schade, dass das Kinderkrankengeld als Lohnersatzleistung nicht beim Elterngeld angerechnet wird. Beim 2. oder 3. Kind bekommt man durch Teilzeit ja so schon weniger Elterngeld.

    1. Antworten

      Liebe Lydia,
      stimmt, das ist ein guter Punkt! Daran habe ich noch gar nicht gedacht!
      Danke!

  6. Nach 3 Wochen Kindkrank im Januar kann ich Deine Forderungen nur unterschreiben! Eine Frage habe ihc aber: Ich dachte, die Kindkranktage könnten doch von einem Elternteil aufs andere übertragen werden?

    1. Antworten

      Hi,
      ja, sie können auf Antrag übertragen werden, wenn beide Arbeitgeber zustimmen. Noch besser wäre doch aber, wenn die Eltern gleich selbst entscheiden könnten wie sie es aufteilen. Oder was meinst Du?
      Liebe Grüße,
      Diana

  7. Pingback: 5 Gründe, warum Papa Kind krank Tage nehmen sollte - zweitöchter

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