Elterngeld-Kürzung 2027: Was Prien plant und wo wirklich gespart werden könnte

Inhaltsverzeichnis

1. Kind

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2. oder 3. Kind

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Spezialfall Mentoring

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09.07.2026: Familienministerin Karin Prien hat in den letzten Wochen mehrfach betont, dass sie das Elterngeld stärken will. Mindest- und Höchstbetrag sollen steigen, die Partnerschaftlichkeit zwischen den Eltern soll besser werden, das Verfahren einfacher.

Gleichzeitig muss ihr Ministerium 500 Millionen Euro einsparen, laut Rheinischer Post 350 Millionen davon allein beim Elterngeld. Beides soll gleichzeitig passieren.

Ich schaue mir an, wie das rechnerisch funktionieren könnte, was Prien dazu bisher gesagt hat und wo aus meiner Sicht der eigentliche Sparhebel liegen würde, wenn man es ernst meint.

Elterngeld-Kürzung statt Reform: Was der Referentenentwurf vom 8. Juli 2026 konkret vorsieht

Am 26. Mai sagte Prien im Deutschlandfunk, sie wolle bei den Mindest- und Höchstbeträgen eher nochmal nach oben gehen. Die Einkommensgrenze von 175.000 Euro wolle sie nicht weiter absenken, das lehnt sie auch im Interview mit der ELTERN explizit ab, selbst gegen den Vorschlag des ifo-Instituts, die Grenze auf 50.000 Euro zu drücken. Stattdessen nannte sie zwei andere Stellschrauben: die Partnerschaftlichkeit und die Bezugsdauer.

Seit dem 8. Juli 2026 liegt der Referentenentwurf vor, der FOCUS online zugespielt wurde. Hier ist, was drin steht:

Die 3-3-6-Regel: Die Bezugsdauer sinkt von 14 auf 12 Monate. Drei Monate sind künftig für jedes Elternteil reserviert, sechs weitere Monate können flexibel aufgeteilt werden. Wer die Mindestbeteiligung von 3 Monaten nicht erfüllt, verliert den vollen Anspruch.

Höhere Beträge: Der Höchstbetrag steigt von 1.800 auf 1.900 Euro, der Mindestbetrag von 300 auf 330 Euro, erstmals seit der Einführung des Elterngeldes vor fast 20 Jahren. Die Ersatzrate steigt von 65 auf 67 Prozent.

Prämien werden angerechnet: Künftig sollen auch Leistungsprämien und ein 13. Monatsgehalt bei der Berechnung berücksichtigt werden.

Partnerschaftsbonus entfällt komplett: Die bisherigen Elterngeld-Plus-Monate durch den Partnerschaftsbonus werden vollständig gestrichen.

Geschwisterbonus läuft weiter: Der Geschwisterbonus wird künftig bis zum Ende des gesamten Elterngeldbezugs gezahlt, auch wenn das ältere Geschwisterkind die Altersgrenze überschreitet.

Mindestbezugszeit entfällt: Elterngeld kann künftig bereits für einen Monat bezogen werden, statt wie bisher mindestens zwei.

Parallelbezug wird erlaubt: Die bisherige Beschränkung, dass beide Eltern Basiselterngeld nur einen Monat gleichzeitig beziehen dürfen, wird gestrichen.

Bemessungszeitraum vereinfacht: Künftig gilt grundsätzlich das Kalenderjahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum für Arbeitnehmer.

Alleinerziehende: Sie sind von der Aufteilungsregel ausgenommen, erhalten aber ebenfalls nur noch 12 statt 14 Monate volles Elterngeld.

Wichtig: Die Reform gilt erst für Geburten ab dem 1. November 2027. Wer vorher entbindet, ist von allen diesen Änderungen nicht betroffen.

Das ist die Stelle, an der die Ankündigung anfängt, sich selbst zu widersprechen. Mindest- und Höchstbetrag erhöhen kostet Geld. Die Bezugsdauer als Sparhebel zu nutzen, bedeutet im Klartext: weniger Monate, wenn Eltern sich die Elternzeit nicht aufteilen. Beides gleichzeitig zu behaupten funktioniert nur, wenn am Ende mehr Geld pro Monat fließt, aber insgesamt weniger Monate bezahlt werden. Das ist rechnerisch möglich, aber es ist eben keine Erhöhung im Sinne von mehr Unterstützung. Es ist eine Umverteilung innerhalb des bestehenden Budgets.

Die 3-3-6-Regel knüpft an eine ältere Debatte an. Schon 2022 hatte die Friedrich-Ebert-Stiftung eine stärkere Aufteilung zwischen den Eltern als Reformvorschlag formuliert, allerdings als kulturelle Norm, die schrittweise eingeführt werden sollte, nicht als verpflichtende Bedingung für den vollen Anspruch. Genau das ist jetzt anders geplant, mit Verlust statt Anreiz.

Die Zahlen zur Elterngeld-Kürzung 2027

Das Elterngeld ist mit rund 7,5 Milliarden Euro der größte Einzelposten im 16,6-Milliarden-Etat von Priens Ministerium. Dass ausgerechnet hier 350 der insgesamt 500 Millionen Euro Sparvorgabe landen sollen, ist also keine Überraschung, sondern simple Etat-Logik: Wer so einen großen Brocken hat, muss dort auch sparen, wenn die Vorgabe von Finanzminister Klingbeil kommt. Der Kabinettsbeschluss zum Haushalt 2027 ist für den 6. Juli geplant, in Kraft treten sollen die Änderungen Anfang 2027.

Auffällig ist, dass Prien im ELTERN-Interview explizit sagt, das Elterngeld sei keine Sozialleistung. Es solle Familien der Mitte ermöglichen, sich für Kinder zu entscheiden, unabhängig vom Einkommen. Das ist eine konsistente Position, wenn man sie ernst nimmt. Wer aber gleichzeitig die Bezugsdauer an die Aufteilung zwischen den Eltern koppelt, lenkt genau das Verhalten dieser Familien. Das ist kein reiner Einkommensersatz mehr, das ist Verhaltenssteuerung mit Sparmotiv. Beides kann man machen, aber beides als dasselbe zu verkaufen, ist schlicht nicht ehrlich.

Wer von der Elterngeld-Kürzung wirklich betroffen wäre

Die Mechanik hinter der neuen 3-3-6-Regel konkret: Jeder Elternteil muss mindestens 3 Monate Elterngeld nehmen, um überhaupt Anspruch auf seinen Anteil zu haben. Die übrigen 6 der insgesamt 12 Monate können sich beide frei aufteilen, möglich sind also Varianten wie 6 zu 6, 7 zu 5 oder 9 zu 3. Nicht mehr möglich sind Aufteilungen wie 10 zu 2 oder 12 zu 0, weil dabei ein Elternteil unter die geforderten 3 Monate fällt und der volle Anspruch entfällt.

69 Prozent der Väter beziehen das Elterngeld aktuell maximal zwei Monate. Der Standardfall ist nach wie vor: Mutter zuhause, Vater arbeitet. Die Reform würde von Vätern also anderthalbmal so viel verlangen wie heute üblich, mindestens 3 statt 2 Monate. Genau diese Familien würden unter der neuen Logik als erste Monate verlieren.

Die direkteste Konsequenz für viele Familien: Die Mutter kann höchstens 9 Monate Elterngeld bekommen. Danach muss der Vater übernehmen, sonst verfallen die restlichen Monate. Ab Monat 10 kommt die Mutter in Teilzeit zurück, weil der Vater übernimmt und damit kurzfristig die Betreuung sichert. Aber nach den 3 Monaten des Vaters fehlt der Kitaplatz wieder, denn U3-Plätze für unter Einjährige gibt es kaum. Die Mutter geht erneut in Elternzeit, diesmal ohne Elterngeld, und ist beim Arbeitgeber nach nur 3 Monaten Teilzeit wieder weg. Wenn das der Normalfall wird, plant kein Arbeitgeber mehr verlässlich mit Müttern in den ersten zwei Jahren nach der Geburt.

Und selbst wenn die Reform genau das bewirkt, was sie soll, nämlich dass mehr Väter länger zuhause bleiben, kippt der Spareffekt. Mehr Väter, die länger Elterngeld beziehen, heißt mehr Gesamtausgaben, nicht weniger. Die Reform kann ihr eigenes Sparziel nur erreichen, wenn sie genau nicht das bewirkt, was sie als Ziel ausgibt.

Ist es überhaupt eine Elterngeld-Erhöhung?

Die Ersatzrate steigt von 65 auf 67 Prozent, das sind je nach Einkommen zwischen 20 und 52 Euro mehr pro Monat. Aber gleichzeitig fallen 2 Monate Bezugsdauer weg.

Die Rechnung:

Wer bisher 1.200 Euro Elterngeld bekommen hat, bekommt jetzt 37 Euro mehr pro Monat, verliert aber 3 Monate. Saldo: minus 3.378 Euro.

Wer bisher 1.500 Euro hatte, bekommt 46 Euro mehr pro Monat, verliert aber 3 Monate. Saldo: minus 4.224 Euro.

Wer bisher 1.700 Euro hatte, bekommt 52 Euro mehr pro Monat, verliert aber 3 Monate. Saldo: minus 4.788 Euro.

Die monatliche Erhöhung macht in keinem dieser Beispiele auch nur annähernd die verlorenen Monate wett.

Wo man tatsächlich sparen könnte, ohne Familien zu schwächen

Wenn es wirklich um Effizienz geht und nicht nur um die Frage, wo am wenigsten Widerstand zu erwarten ist, gibt es zwei Stellen, die in der aktuellen Debatte komplett fehlen. Das ist meine Einschätzung, kein offizieller Vorschlag von Prien, aber genau deshalb finde ich es wichtig, sie zu benennen.

Erstens: der anrechnungsfreie Zuverdienst beim Elterngeld Plus. Je höher der Elterngeldanspruch ist, desto mehr darf man nebenbei verdienen, ohne dass auch nur ein Cent abgezogen wird. Bei einem vorgeburtlichen Nettoeinkommen von 3.000 Euro liegt der anrechnungsfreie Betrag bei satten 1.385 Euro im Monat. Wer ohnehin gut verdient hat, landet mit Elterngeld plus Zuverdienst also wieder ziemlich nah an seinem alten Gehalt. Eine Familie, die vorher weniger hatte, darf entsprechend weniger dazuverdienen. Mein Vorschlag: einen einheitlichen anrechnungsfreien Betrag für alle, unabhängig vom vorherigen Einkommen. Der Nebenverdienst würde ganz normal versteuert und zahlt sogar in die Rente ein. Eine Win-win-Lösung, die in der aktuellen Sparlogik bisher überhaupt nicht vorkommt.

Zweitens: die Verwaltung. Prien will das Elterngeld ohnehin vereinfachen, das sagt sie selbst, und der Referentenentwurf greift das sogar auf mit dem vereinheitlichten Bemessungszeitraum. Aber ein bundesweit einheitliches Online-Verfahren statt 16 unterschiedlicher Landeslösungen, ein automatischer Datenabruf von Steuer-, Geburts- und Meldedaten statt Papierakten und händisch eingereichten Gehaltsnachweisen, ein Fast-Track für Standardfälle wie den Mindestsatz, das würde echtes Geld sparen, ohne dass eine einzige Familie weniger Elterngeld bekommt.

Wie Mamas die neue 3-3-6-Regel praktisch nutzen könnten

Weil so eine Reform in der Theorie oft anders aussieht als im echten Familienalltag, habe ich mir vier konkrete Modelle angeschaut, wie die geplante Aufteilung tatsächlich gelebt werden könnte, falls sie so beschlossen wird. Von der klassischen Übergabe nach einigen Monaten über einen gemeinsamen Bezugsmonat beider Eltern bis zu der Frage, was passiert, wenn der Vater seine Monate gar nicht nimmt und der volle Anspruch dadurch wegfällt.

Ein Muster, das sich durch alle vier Modelle zieht: Sobald die Mutter früher als bisher wieder einsteigen oder übergeben soll, wird das Still-Beschäftigungsverbot zu einem zentralen Hebel, gerade wenn noch gestillt wird, aber die Elterngeld-Monate schon laufen. Wichtig dabei: Laut Referentenentwurf sollen die besonderen Arbeitszeitschutzvorschriften für stillende Mütter künftig nur noch in den ersten 12 Monaten nach der Geburt gelten. Das macht das Still-Beschäftigungsverbot als Strategie umso wichtiger, solange es noch möglich ist.

Wichtig: Der Entwurf befindet sich noch in der Ressortabstimmung und ist nicht endgültig beschlossen. Die Reform gilt erst für Geburten ab dem 1. November 2027.

Fazit: Zwischen Anspruch und Haushaltsrealität

Die Ankündigung, das Elterngeld zu erhöhen und gleichzeitig zu sparen, ist kein Widerspruch, wenn man genau hinschaut, wie beides zusammenkommen soll. Aber der Mechanismus, der das möglich macht, also gekoppelte Bezugsmonate, trifft eher die Familien, die am wenigsten Verhandlungsmacht haben, während eine strukturelle Lücke beim Zuverdienst unangetastet bleibt und die Verwaltung kaum zur Debatte steht. Das ist meine Lesart der aktuellen Ankündigungen. Bis zum Kabinettsbeschluss am 6. Juli bleibt vieles davon offen, wie genau die Reform am Ende aussieht und wer tatsächlich zahlt, das zeigen erst die Details, die Prien selbst noch nicht nennen will.

Was bedeutet das für Dich konkret, egal wie die Reform am Ende aussieht?

Je unsicherer die politischen Rahmenbedingungen, desto wichtiger wird es, das Elterngeld nach den aktuell gültigen Regeln optimal für Dich auszuschöpfen, bevor sich etwas ändert.

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Steht Dein 2. Kind an, wird es meistens nochmal komplizierter. Viele Mamas haben vor der zweiten Geburt nicht wieder in Vollzeit gearbeitet und befürchten zurecht, dass das Elterngeld diesmal viel niedriger ausfällt, der Mindestsatz von 300 Euro statt der gewohnten Summe vom 1. Kind. Die automatische Annahme „durch die Elternzeit bekomme ich ja wieder das gleiche Elterngeld“ stimmt so nämlich nicht.

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