Die Elternzeit anzumelden gilt als Formsache. Die meisten Frauen melden ihre Elternzeit schon in der Schwangerschaft an, direkt im Anschluss an den Mutterschutz. Das ist der übliche Weg. Er wird so in jedem Ratgeber (auch meinem) beschrieben, damit Du die Frist einhältst und der Arbeitgeber erwartet es auch so.
Damit fällt allerdings eine Entscheidung, die kaum jemand als Entscheidung wahrnimmt. Denn mit dem Beginn der Elternzeit schließen sich drei Möglichkeiten, die für Dich in Frage kommen und finanziell deutlich günstiger sein können.
Hier liest Du zuerst, wie die Anmeldung formal funktioniert, und danach, warum der Standardweg nicht für jede Frau der beste ist.
Wann Du Elternzeit anmelden musst
Für die Zeit bis zum dritten Geburtstag Deines Kindes gilt eine Frist von sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn. Willst Du Elternzeit zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag nehmen, sind es dreizehn Wochen.
Als Mutter beginnt Deine Elternzeit üblicherweise direkt nach dem Ende des Mutterschutzes. Weil dieser Termin bereits in der Schwangerschaft feststeht, meldest Du die Elternzeit in der Regel vor der Geburt an. Väter, die ab dem Tag der Geburt Elternzeit nehmen wollen, müssen ebenfalls sieben Wochen vorher anmelden, und zwar bezogen auf den errechneten Geburtstermin.
Verpasst Du die Frist, verschiebt sich Dein Beginn entsprechend nach hinten. Dein Anspruch geht nicht verloren, der gewünschte Starttermin aber schon.
Wie Du Elternzeit anmeldest
Die Anmeldung muss in Textform erfolgen. Eine E-Mail genügt also, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht nötig.
In die Anmeldung gehört, ab wann und bis wann Du Elternzeit nehmen willst. Für die ersten beiden Jahre musst Du Dich dabei verbindlich festlegen, also angeben, welche Zeiträume Du innerhalb dieser Phase beanspruchst.
Und damit zum wichtigsten Punkt: Diese Erklärung bindet Dich. Was Du einmal angemeldet hast, lässt sich nur noch mit Zustimmung Deines Arbeitgebers ändern.
Deshalb lohnt es sich, vor dem Abschicken einmal zu prüfen, ob der übliche Weg für Dich tatsächlich der beste ist.
Warum die Elternzeit diese Türen schließt
Ein Beschäftigungsverbot und eine Krankschreibung setzen beides voraus, dass Du eigentlich arbeiten müsstest. Nur dann kann Dich jemand davon freistellen und nur dann zahlt Dein Arbeitgeber weiter.
In der Elternzeit besteht diese Arbeitspflicht nicht. Du bist ohnehin freigestellt, es gibt also nichts, wovon Dich ein Arzt oder eine Aufsichtsbehörde noch freistellen könnte. Wer Elternzeit ab dem Ende des Mutterschutzes angemeldet hat, kann diese Instrumente nicht mehr nutzen.
Das ist der Kern, und daraus ergeben sich drei Gründe, die pauschale Anmeldung der Elternzeit zu überdenken.
Grund 1: Das nachgeburtliche ärztliche Beschäftigungsverbot
Nach der Geburt endet der Mutterschutz normalerweise nach acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach 12 Wochen. Wenn Deine Ärztin anschließend feststellt, dass Deine Gesundheit bei einer Rückkehr in den Job gefährdet wäre, kann sie ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Für Dich bedeutet das Mutterschutzlohn. Dein Arbeitgeber zahlt Dir Dein bisheriges Durchschnittsentgelt weiter, also in der Regel deutlich mehr als Elterngeld. Und Deine Elterngeldmonate bleiben in dieser Zeit unangetastet.
Grund 2: Die Krankschreibung nach dem Mutterschutz
Wenn Du nach dem Mutterschutz krank bist, gilt das Gleiche wie sonst auch. Du bekommst sechs Wochen Entgeltfortzahlung von Deinem Arbeitgeber und danach Krankengeld von Deiner Krankenkasse.
Das ist die schwächste der drei Varianten, weil Krankengeld niedriger ausfällt als Mutterschutzlohn und weil es eine Erkrankung voraussetzt, die Du Dir nicht aussuchst. Als Möglichkeit sollte sie trotzdem in Deinem Kopf sein, gerade nach einem Kaiserschnitt oder einer komplizierten Geburt.
Krankschreibung oder nachgeburtliches Beschäftigungsverbot?
Diese Frage wird oft so gestellt, als hättest Du die Wahl. Hast Du nicht. Beides hängt an einer ärztlichen Einschätzung, und die richtet sich danach, wie es Dir tatsächlich geht.
Was Du beeinflussen kannst, ist, ob das Thema im Arztgespräch überhaupt vorkommt. Und genau das ist der Punkt, denn viele Ärztinnen denken nach der Geburt weder an das eine noch das andere, Du bist ja schließlich in Elternzeit.
Wenn Deine Beschwerden mit der Geburt und dem Wochenbett zusammenhängen
Hier ist das Beschäftigungsverbot in aller Regel die passendere Einordnung. Beschwerden nach einem Kaiserschnitt, eine schwere Geburtsverletzung, Erschöpfung, Beckenbodenprobleme oder Rückenbeschwerden durch das Tragen und Stillen sind keine gewöhnliche Krankheit, sondern eine Gefährdung Deiner Gesundheit bei Rückkehr in den Beruf. Genau dafür ist die Regelung da.
Wenn Du unabhängig von der Geburt erkrankst
Eine Grippe, ein gebrochener Arm, eine Erkrankung, die nichts mit der Geburt zu tun hat. Dann ist die Krankschreibung der richtige Weg, und ein Beschäftigungsverbot wäre nicht zutreffend.
Grund 3: Das Still-Beschäftigungsverbot
Wenn Du stillst und Dein Arbeitsplatz nicht so gestaltet werden kann, dass er für Dich und Dein Kind sicher ist, greift das Still-Beschäftigungsverbot. Das betrifft weit mehr Berufe, als die meisten vermuten, etwa im Gesundheitswesen, in der Pflege, in Laboren, in der Produktion, im Einzelhandel mit Nachtschichten oder überall dort, wo Gefahrstoffe, Infektionsrisiken oder belastende Arbeitszeiten eine Rolle spielen.
Auch hier zahlt Dein Arbeitgeber Mutterschutzlohn, und auch hier laufen Deine Elterngeldmonate nicht weiter.
Der Unterschied zum nachgeburtlichen Beschäftigungsverbot liegt im Zeitraum. Der Schutz für stillende Frauen ist an das Stillen gekoppelt und kann deutlich länger reichen als ein ärztliches Beschäftigungsverbot wegen Deiner Gesundheit.
Genau daran scheitert es in der Praxis allerdings häufig. Viele Arbeitgeber kennen die Regelung nicht oder behaupten, sie gelte nur während der Schwangerschaft. Manche lehnen ab, ohne die 3-stufige Prüfung durchzuführen. Und weil das Still-Beschäftigungsverbot nicht von einer Ärztin ausgesprochen wird, sondern aus den Verhältnissen an Deinem Arbeitsplatz folgt, musst Du selbst wissen, worauf Du Dich berufst.
Für genau diesen Fall habe ich einen eigenen Kurs gemacht. Im Kurs zum Still-Beschäftigungsverbot erfährst Du, welche Tätigkeiten für stillende Frauen ausgeschlossen sind, wie die Prüfung ablaufen muss und was Du tun kannst, wenn sich Dein Arbeitgeber weigert. Dazu bekommst Du Formulierungen für das Gespräch und Vorlagen, mit denen Du Deinen Anspruch schriftlich geltend machst.
Melde Dich hier an und ich sende Dir mehr Infos, wie Du mit dem Still-BV startest.
Was das finanziell ausmacht
Ein Beispiel. Du hast vor der Geburt 2.500 Euro netto verdient und bekämst rund 1.550 Euro Basiselterngeld.
Wenn Du die Monate drei bis fünf über ein Beschäftigungsverbot abdeckst, bekommst Du in dieser Zeit weiterhin Dein Entgelt statt Elterngeld. Das sind bei drei Monaten rund 2.850 Euro mehr im Haushalt, und Deine Elterngeldmonate beginnen erst danach.
Eine Grenze musst Du dabei kennen. Basiselterngeld kannst Du nur bis zum 14. Lebensmonat Deines Kindes beziehen. Wenn Du den Start nach hinten schiebst, verkürzt sich also die Zahl der Basismonate, die Dir noch bleiben. Ob sich das für Dich rechnet, hängt davon ab, wie hoch Dein Entgelt im Verhältnis zu Deinem Elterngeld ist und ob Du Elterngeld Plus oder Partnermonate ergänzt.
Der Punkt, an den kaum jemand denkt
Mutterschutzlohn ist Arbeitsentgelt. Er zählt damit als Einkommen, und zwar auch dann, wenn später Dein Elterngeld für ein weiteres Kind berechnet wird.
Elterngeld zählt nicht als Einkommen. Krankengeld auch nicht. Wenn zwischen Deinen Kindern also Monate liegen, in denen nur Elterngeld geflossen ist, stehen in Deinem nächsten Bemessungszeitraum Nullen, und Dein Elterngeld beim zweiten Kind sinkt entsprechend.
Ein Beschäftigungsverbot wirkt hier doppelt. Es bringt Dir jetzt mehr Geld und es stellt gleichzeitig Einkommen in die Monate, aus denen später gerechnet wird.
Was dagegen spricht
Keine dieser drei Möglichkeiten kannst Du allein entscheiden. Über eine Krankschreibung und über ein ärztliches Beschäftigungsverbot entscheidet Deine Ärztin, beim Still-Beschäftigungsverbot muss Dein Arbeitgeber prüfen.
Wenn Du keine Elternzeit anmeldest und anschließend keines der Instrumente greift, musst Du nach dem Mutterschutz arbeiten. Elternzeit lässt sich zwar auch später noch anmelden, allerdings mit einer Frist von sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn.
Deshalb ist die Frage nicht, ob Du die Elternzeit weglässt, sondern ob Du vor der Geburt oder maximal eine Woche danach geklärt hast, was bei Dir realistisch ist.
Sofern das (Still-)Beschäftigungsverbot geprüft wird und Du es nicht zu verschulden hast, die Elternzeit nicht rechtzeitig anzuzeigen, kannst Du die Anzeige noch innerhalb von einer Woche nach Wegfall des Grundes nachholen. So steht es in § 16 BEEG.
Was Du konkret tun kannst
Sprich früh mit Deiner Ärztin darüber, ob ein nachgeburtliches Beschäftigungsverbot in Deinem Fall in Betracht kommt. Sieh Dir die Prüfung für Deinen Arbeitsplatz an und schau genau hin, welche Tätigkeiten für stillende Frauen ausgeschlossen sind.
Die Anmeldung der Elternzeit ist bindend. Was Du einmal erklärt hast, lässt sich nur mit Zustimmung Deines Arbeitgebers wieder ändern.
Wie Du weitermachst
Die Anmeldung der Elternzeit ist einer von vielen Punkten, an denen eine Entscheidung fällt, ohne dass sie sich wie eine anfühlt. Genau darum geht es in meinem Buch „Finanzen und Rechtliches rund ums Baby“.
Darin findest Du die finanziellen und rechtlichen Zusammenhänge rund um Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit an einer Stelle, mit Beispielen und Fristen, und in einer Sprache, die ohne Vorkenntnisse auskommt.
Wenn Du das Still-Beschäftigungsverbot nutzen willst
Alles dazu findest Du in meinem Kurs zum Still-Beschäftigungsverbot, den ich oben schon erwähnt habe.
Wenn Du noch ein Kind planst
Dann hat alles, was Du hier gelesen hast, eine zweite Ebene. Mutterschutzlohn zählt später als Einkommen. Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Krankengeld zählen nicht dazu.
Beim zweiten Kind wird Dein Elterngeld aus den zwölf Monaten vor Beginn Deines Mutterschutzes berechnet. Liegen darin Nullen, weil zwischen den Geburten wenig oder gar nicht gearbeitet wurde, sinkt Dein Elterngeld, teilweise bis auf den Mindestsatz, obwohl Du vor dem ersten Kind gut verdient hast.
In ELTERNGELD NEXT zeige ich Dir, wie Du das verhinderst und in Deiner Situation wieder auf dasselbe Elterngeld kommst wie beim ersten Kind. Mit zwanzig realen Fallbeispielen, Rechnern und Vorlagen.


