Wenn Dein 1. Kind 2024 geboren wurde und Du Dein 2. Kind für 2027 planst, läuft für Dich gerade eine unsichtbare Uhr. Ich will Dir damit keine Angst machen, sondern lediglich darauf hinweisen, weil es fachlich einfach so ist: Was Du in den nächsten Wochen tust oder nicht tust, entscheidet mit darüber, wie viel Elterngeld Du beim 2. Kind bekommst.
Warum ausgerechnet dieser Jahreswechsel so wichtig ist
Dein Elterngeld beim 2. Kind wird aus den letzten 12 Monaten vor Deinem nächsten Mutterschutz berechnet. Bei Deiner Konstellation, Kind 1 in 2024, Kind 2 geplant für 2027, sind das genau die Monate, in denen Du Dich jetzt gerade befindest.
Das Tückische daran: Genau diese Monate sind auch die letzten, in denen Du noch aktiv etwas verändern kannst. Danach ist der Bemessungszeitraum festgelegt, und was Du hier verdient hast, wird zur Berechnung verwendet.
Die Elterngeld-Optimierung setzt genau hier an. Sie verschiebt Deinen Bemessungszeitraum gezielt auf die Zeit vor Deinem 1. Kind, also auf die Monate, in denen Du noch Vollzeit oder deutlich mehr gearbeitet hast. Damit bekommst Du wieder das Elterngeld, das Deinem früheren Einkommen entspricht, nicht dem, was gerade während oder nach Deiner Elternzeit an Einkommen da ist.
Aber: Diese Verschiebung funktioniert nur, wenn die richtigen Voraussetzungen im richtigen Zeitraum erfüllt sind. Und dieser Zeitraum ist jetzt, in den kommenden Monaten bis zum Jahreswechsel.
Was ab Januar nicht mehr möglich ist
Alles von dem, was Du jetzt im September, Oktober, November und Dezember noch umsetzen kannst, steht Dir ab Januar oder Februar nicht mehr zur Verfügung. Sobald das Kalenderjahr wechselt, verschieben sich auch die Zeiträume, die für die Optimierung relevant sind, und die Türen, die jetzt noch offen sind, schließen sich dann endgültig.
Das bedeutet: Wenn Du zu dieser Zielgruppe gehörst, Kind 1 in 2024, Kind 2 geplant für 2027, ist jetzt der Moment, an dem sich zwei Fragen stellen, die Du für Dich ehrlich beantworten solltest.
Die zwei Fragen, die Du Dir jetzt stellen musst
Erstens: Kommt Dein 2. Kind wirklich 2027?
Wenn ja, dann brauchst Du die Elterngeld-Optimierung jetzt, in den kommenden Wochen und Monaten, nicht erst im Mutterschutz oder nach der Geburt.
Zweitens: Willst Du überhaupt noch in diesem Jahr schwanger werden?
Auch das ist Teil der Rechnung. Wenn Du es planst, dann entscheidet auch das Timing Deiner Schwangerschaft in diesem Jahr mit darüber, ob die Optimierung für Dich noch greift.
Wenn Du nicht mehr in diesem Jahr schwanger wirst, gibt es zwei Wege: entweder Du lebst mit einem niedrigeren Elterngeld beim 2. Kind, oder Du nutzt jetzt die Möglichkeiten, die Dir noch offenstehen.
Was passiert, wenn es dieses Jahr nicht klappt
Ich möchte hier ehrlich mit Dir sein, denn nicht jede Situation lässt sich exakt planen. Zwei Szenarien, die häufig vorkommen:
Du bist bereits schwanger und erleidest in diesem Jahr oder nächsten Jahr eine Fehlgeburt. In diesem Fall bleibt die Elterngeld-Optimierung weiterhin möglich, solange Du 2027 wieder schwanger wirst.
Du wirst dieses Jahr gar nicht mehr schwanger. Dann ist die klassische Elterngeld-Optimierung für Deine Konstellation nicht mehr möglich. Wichtig dabei: Das bedeutet nicht, dass sich Deine Ausgangslage verschlechtert. Es bedeutet nur, dass sie bleibt, wo sie ist.
Das ist ein entscheidender Unterschied zu dem, was ich immer wieder bei Mamas sehe, die versuchen, alles auf eigene Faust umzusetzen, ohne die genauen Zusammenhänge zu kennen. Nicht selten verschlechtern sie dabei unabsichtlich ihre eigene Ausgangslage, und bekommen am Ende sogar weniger Elterngeld, als ihnen ohne jeden Eingriff zugestanden hätte.
Und was ist mit anderen Geburtskombinationen?
Dieser Artikel richtet sich gezielt an Mamas mit Kind 1 in 2024 und Kind 2 geplant für 2027, weil bei genau dieser Konstellation die Frist jetzt, zum Jahresende 2026, besonders akut wird.
Das heißt aber nicht, dass andere Kombinationen keinen Zeitdruck haben. Auch bei Kind 1 in 2025 mit Kind 2 geplant für 2027 läuft die gleiche Logik, nur mit einem anderen Zeitpunkt, an dem die entscheidenden Monate beginnen oder enden. Hier ist die Empfehlung 2026 zu beginnen, spätestens aber weit vor dem Mutterschutz.
Was Dir trotzdem noch bleibt
Falls die klassische Elterngeld-Optimierung für Dich nicht mehr greift, heißt das nicht, dass Dir keine Möglichkeiten mehr offenstehen. Eine Option, die viele Mamas übersehen, ist die Prüfung eines Stillbeschäftigungsverbots.
Das ist kein Teil der klassischen Elterngeld-Optimierung, sondern ein eigenständiges Thema. Der große Unterschied: Für das Stillbeschäftigungsverbot gibt es keine feste Frist wie bei der Elterngeld-Optimierung. Du kannst Dich damit auch noch bequem im Mutterschutz auseinandersetzen, einem Zeitpunkt, an dem die klassische Optimierung längst nicht mehr möglich ist.
Hier zeige ich Dir, wie Du das Still-Beschäftigungsverbot in Deiner Situation prüfst und anschließend selbstbewusst gegenüber Deinem Arbeitgeber einforderst, auch wenn er sich unrechtmäßig querstellt.
Was Du jetzt tun solltest
Wenn Du Dich in dieser Konstellation wiederfindest, Kind 1 in 2024, Kind 2 geplant für 2027, setze jetzt die Elterngeld-Optimierung nach meiner Anleitung um.
Hier gehts zur Warteliste für die letzte Kursanmeldung 2026.
Wir starten bereits am 6. September.


