Sorgerechtsverfügung: Kinder bei Tod der Eltern absichern

Sorgerechtsverfügung: Wie kann ich die Kinder für den Tod beider Eltern absichern? Interview mit Sandra Runge

Wie viele Eltern ihre Kinder im Todesfall rechtlich abgesichert haben, weiß man nicht. Statistisch gibt es dazu wohl keine konkreten Erhebungen. Eines aber dürfte wohl feststehen: Es sind insgesamt viel zu wenige. Viele Eltern wissen gar nicht wie wichtig es ist zu regeln, was im Falle des Todes mit den Kindern geschieht.

Im Interview mit Sandra Runge von smart-mama.de klären wir wichtige rechtliche Fragen zur Sorgerechtsverfügung und zur Absicherung der Kinder im Todesfall der Eltern.

 

Für wen ist eine Sorgerechtsverfügung besonders wichtig? Sollten vor allem Alleinerziehende eine haben oder Menschen, die kein gutes Verhältnis zu ihrer eigenen Familie haben?

Eine Sorgerechtsverfügung betrifft zunächst alle Eltern mit Kindern. Denn eine klare und schnelle Antwort auf die Frage: Wer kümmert sich um die Kinder, wenn wir sterben sollten, ist im Interesse aller Eltern und natürlich ganz besonders der Kinder. Klar, gerade dann, wenn zu bestimmten Verwandte/dem anderen Elternteil kein gutes Verhältnis bzw. Vertrauen besteht, ist es von besonderer Bedeutung festzulegen, wer sich im Ernstfall um die Kinder kümmert – oder wer nicht.

 

Warum brauchen Eltern eine Sorgerechtsverfügung? Was passiert ohne eine solche Vollmacht?

Nach dem Tod beider Elternteile entscheidet das Familiengericht mit dem Jugendamt wer zum Vormund bestellt wird und das Sorgerecht ausübt. Das kann ohne Sorgerechtsvollmacht dazu führen, dass die Kinder von Verwandten betreut werden, denen wir nicht unbedingt gerne unsere Kinder überlassen möchten – oder aber von fremden Personen, z.B. Pflegefamilien. Es gibt zudem keine feste Regel, dass sich Tanten, Onkel oder Großeltern um die Kinder kümmern. Eine Sorgerechtsvollmacht regelt dagegen klar, wer beim Tod der Eltern das Sorgerecht für die Kinder erhält.

 



 

Welche Form sollte die Verfügung haben?

Die Sorgerechtsverfügung ist ein Testament, dafür gelten strenge Vorgaben. Der gesamte Text muss handschriftlich auf Papier geschrieben und eigenhändig unterschrieben werden. Üben beide Eltern das Sorgerecht aus, müssen beide unterschreiben, andernfalls nur ein Elternteil. Alternativ kann die Sorgerechtserklärung auch von einem Notar beurkundet werden.

 

Gibt es Vordrucke oder Formulierungshilfen?

Im Netz gibt es Vordrucke, aber da wäre ich sehr vorsichtig, gerade weil die Verfügung ja komplett mit der Hand geschrieben werden muss. Ich würde mich bei solch einer wichtigen Angelegenheit unbedingt rechtlich beraten lassen, bzw. einen Notar/in einbinden.

 

Wann ist die Sorgerechtsverfügung bindend?

Sobald diese in der notwendigen Form erstellt wurde, ist diese bindend.

 

Was kann ich alles in der der Verfügung festlegen? Beispielsweise, dass beide Kinder zusammen bleiben? Kann ich den Wohnort oder den Besuch einer bestimmten Schule festlegen?

Grundsätzlich können auch nähere Umstände, wie z.B. dass die Kinder nicht getrennt werden sollen, geregelt werden – entscheidend dabei ist immer das Kindeswohl.

 

Wo kann ich mich zu diesem Thema beraten lassen?

Möglich ist eine Beratung beim Jugendamt, diese dürfen jedoch keine Rechtsberatung durchführen. Wer ganz sichergehen möchte, sollte sich von einem Fachanwalt/Fachanwältin für Familienrecht beraten lassen und die Erklärung von einem Notar/in beurkunden lassen.

 

Wie wähle ich einen oder mehrere Sorgerechtsbevollmächtigte aus?

Das ist eine ganz individuelle Frage. Die Person sollte einen guten Draht zu den Kindern haben und in einem Umfeld leben, dass für die Kinder geeignet ist. Zudem sollte die Person sowohl altersmäßig, gesundheitlich und finanziell in der Lage sein, sich um die Kinder zu kümmern. Und die Person sollte damit nicht überfallen werden, sondern eingebunden werden und zustimmen – genauso wie die Kinder, wenn diese älter sind: Ab dem Altern von 14 Jahren können diese auch einen Vormund ablehnen.

 

Wer kann kein Bevollmächtigter werden?

Theoretisch können das alle Personen sein, die nach Alter und Lebensumständen in der Lage sind das Sorgerecht auszuüben.

 

Welche Fallstricke gibt es bei der Sorgerechtsverfügung noch?

Viele Eltern denken immer noch, dass die Taufpaten automatisch im Falle des Todes das Sorgerecht ausüben. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Wenn der Taufpate das Sorgerecht erhalten soll, sollte dieser ausdrücklich in der Sorgerechtsverfügung benannt werden.

 

Wo sollte die Sorgerechtsverfügung aufbewahrt werden?

Die Verfügung sollte frei zugänglich aufbewahrt werden, so dass diese im Falles des Todes leicht aufzufinden ist. Zudem sollte der Vormund eine Kopie erhalten. Wer ganz sichergehen möchte, kann die Erklärung beim Notar oder Nachlassgericht hinterlegen.

 

Angenommen die enge Familie ist mit der Wahl der Bevollmächtigten nicht einverstanden. Könnte die Familie die Verfügung anfechten?

Wenn besondere Gründe bestehen, die dem Kindeswohl widersprechen, können Verwandte und Familienmitglieder dagegen vorgehen und gerichtliche Schritte einleiten.

 

Vielen lieben Dank für das Interview!

 

Sandra Runge schreibt auf ihrem Blog über alle Rechtsfragen, die ihr als Juristin und Zweifachmama begegnen. Zu ihrem Blog kommst Du hier: smart-mama.de

In ihrem Buch „Don’t worry be Mami“* gibt sie (werdenden) Eltern rechtliche Tipps rund um Schwangerschaft, Geburt und Elternsein.

 

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Wie viele Eltern ihre Kinder im Todesfall rechtlich abgesichert haben, weiß man nicht. Statistisch gibt es dazu wohl keine konkreten Erhebungen. Eines aber dürfte wohl feststehen: Es sind insgesamt viel zu wenige. Viele Eltern wissen gar nicht wie wichtig es ist zu regeln, was im Falle des Todes mit den Kindern geschieht. Im Interview mit Sandra Runge von smart-mama.de klären wir wichtige rechtliche Fragen zur Sorgerechtsverfügung und zur Absicherung der Kinder im Todesfall der Eltern.

 

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