Arbeitgeber fordern Nachbesserung der Elterngeldreform 2027.
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Elterngeldreform 2027: Als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sagen wir: So nicht.
Sehr geehrte Frau Bundesministerin,
wir, die unterzeichnenden Unternehmen, wenden uns an Sie mit einer klaren Botschaft: Der vorliegende Referentenentwurf vom 30.10.2026 zur Elterngeldreform muss grundlegend überarbeitet werden.
Wir sind Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wir planen Elternzeiten, organisieren Vertretungen, begleiten Wiedereinstiege. Das funktioniert, weil wir mit unseren Mitarbeitenden langfristig denken und planen können. Der vorliegende Entwurf gefährdet genau das.
Was wir von diesem Entwurf halten
Das neue 4+6+4-Modell teilt das Elterngeld in drei Blöcke auf: vier Monate für die Mutter, vier Monate für den Vater und sechs gemeinsam nutzbare Monate.
In der Praxis bedeutet das: Mütter kehren früher in den Beruf zurück, nicht weil ein Kitaplatz verfügbar ist oder sie es so gewählt haben, sondern weil das Modell es finanziell erzwingt. Statt einer geplanten, dauerhaften oder gemeinsamen Rückkehr beider Elternteile erleben wir fragmentierte Wiedereinstiege nach einem Schema, das die Familie nicht selbst gewählt hat. Das trifft immer mindestens zwei Arbeitgeber: den der Mutter und den des Vaters.
Für uns bedeutet das: unplanbare Übergänge, kurzfristige Verfügbarkeiten, doppelter Einarbeitungsaufwand. Eine Vertretung für vier Monate zu finden ist schwerer als für zwölf. Besonders kleine und mittlere Unternehmen ohne eigene HR-Abteilung tragen diesen Aufwand allein.
Was mit dem Partnerschaftsbonus wegfällt
Der Partnerschaftsbonus war für viele Familien der planbarste Weg zurück in den Beruf: beide Elternteile arbeiten gleichzeitig in Teilzeit, beide beziehen Elterngeld. Das war für uns als Arbeitgeber berechenbar und hat Wiedereinstiege ermöglicht, die sonst nicht oder erst später funktioniert hätten.
Wenn dieser Bonus wegfällt, ist zu befürchten, dass statt koordinierter Doppelteilzeit einer der Elternteile gar nicht zurückkommt, weil der andere vollzeit arbeitet und das Modell keine andere Option mehr attraktiv macht. Das trifft dann genau die Arbeitgeber, die auf qualifizierte Mitarbeitende nicht verzichten können.
Was an diesem Entwurf stört
Das neue Modell ist komplizierter als das bisherige. Wir sprechen täglich mit Mitarbeitenden, die das Elterngeld kaum durchschauen. Das 4+6+4-Modell wird das nicht besser machen: mehr Fragen, mehr Beratungsbedarf, mehr Fehler bei der Beantragung. Warum ein System, das ohnehin schon erklärungsbedürftig ist, noch weiter verkomplizieren?
Dazu kommt: Der Höchstbetrag von 1.900 Euro wurde nicht an die historische Inflation angepasst und nicht dynamisiert. Er verliert damit weiterhin jedes Jahr an Kaufkraft. Das klingt nach einem Problem der Eltern. Es ist auch unseres. Wer als Fachkraft nach der Elternzeit zurückkehrt, tut das leichter, wenn der finanzielle Einschnitt überschaubar war. Ein attraktives Elterngeld ist kein Luxus für Familien, es ist ein Instrument, das uns qualifizierte Mitarbeitende zurückbringt. Wer gut verdient und trotzdem auf 1.900 Euro gedeckelt wird, überlegt es sich zweimal.
Was neun Fachverbände dazu sagen
Mindestens neun Fachverbände haben Stellungnahmen zu diesem Entwurf eingereicht, darunter der Deutsche Familienverband, die Diakonie, der Deutsche Juristinnenbund und das Zukunftsforum Familie. Sie alle kommen zu demselben Schluss: Dieser Entwurf ist kein Fortschritt für Familien. Er ist ein Sparprogramm, das als Gleichstellungsreform verpackt wurde. Wir schließen uns dieser Einschätzung an.
Was wir fordern
Heute haben Eltern gemeinsam 14 Monate. Der neue Entwurf verschiebt diese Monate nur zwischen den Elternteilen, er fügt keine hinzu. Wer echte Partnerschaftlichkeit will, muss mehr Zeit für Familien schaffen, nicht weniger Spielraum bei der Aufteilung. Zusätzliche Monate würden es auch für deutlich mehr Väter attraktiv machen, Elterngeld zu beziehen, ohne dass Mütter dafür verzichten müssen.
Der Höchstbetrag muss an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst werden, sonst verliert das Elterngeld Jahr für Jahr an Wert und taugt immer weniger als Instrument für eine echte Auszeit.
Der Partnerschaftsbonus muss erhalten bleiben. Er ist ein erprobtes Instrument für planbare Wiedereinstiege.
Und: Familien brauchen Wahlfreiheit, keine Zwangsmodelle. Väterbeteiligung ist das richtige Ziel. Aber sie muss freiwillig und finanziell tragbar sein, nicht durch ein Modell erzwungen werden, das die Lebenswirklichkeit vieler Familien nicht kennt.
Wir bitten Sie, diesen Entwurf grundlegend zu überarbeiten.
[Unterzeichnende Unternehmen und Arbeitgeberinnen]
Jetzt unterzeichnen
Wenn Sie diesen Brief als Unternehmen oder Arbeitgeberin unterzeichnen möchten, schreiben Sie eine E-Mail an team@zweitoechter.de mit dem Betreff „Offener Brief Elterngeldreform“ sowie Ihrem Namen und Ihrem Unternehmen. Wir nehmen Sie in die Liste der Unterzeichnenden auf.
Den vollständigen Referentenentwurf zur Elterngeldreform finden Sie hier: Referentenentwurf BMFSFJ (PDF)
Initiiert von Diana Leib
Ich bin Diana Leib, Gründerin von zweitöchter und Initiatorin der Petition gegen die Elterngeldreform 2027. Als Expertin für Elterngeld und Mutterschutz begleite ich seit Jahren Familien und Unternehmen rund um das Thema Elternzeit. Dieser offene Brief richtet sich an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die die Konsequenzen dieser Reform für ihren Alltag erkennen und gemeinsam ein Zeichen setzen wollen.

© diana leib
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